Kunde möchte sein Geld zurück?

9 Antworten

Ich würde den Betrag zumindest teilweise zurückerstatten (also sprich: Lohn/Anreisekosten für den Ersatzfotografen einbehalten). Den Schaden, den ein verärgerter Kunde deinem Ansehen anrichten kann (z.B. eine 1 Sterne Google Bewertung), auch wenn du dir nen Anwalt holst und gewinnst, lässt sich mit Sicherheit nicht mit dem Umsatz aufwiegen, den du eingenommen hast.

Der Kunde hat dich als Fotograf gebucht und hat das was er als Leistung erwartet hat, nicht bekommen. Da würde ich schon ein wenig entgegenkommend reagieren.

Wie würdest du es finden, wenn du eine herausragende Hochzeitstorte bestellst und dann bekommst du am Tag der Hochzeit eine total mittelmäßige Torte geliefert mit den Worten "Oh der Konditor hatte gestern Urlaub, die Torte hat die Praktikantin gemacht"?

Wenn ein Vertrag nicht erfüllt wird, kann man auch keine Rechnung stellen oder Geld behalten (Beispiel ausgefallene Konzerte).

Wenn der Grund, warum die Leistung nicht erbracht wurde, keine höhere Gewalt war, wie Flut oder Corona dann kann es sein dass der Vertragspartner sogar Schadenersatzforderungen stellt. Leihwagenkosten für ein zu späte geliefertes Auto, höhere Preise für einen Ersatzfotograf.

Wobei wir beim Fall sind: hier gab es doch offenbar einen Ersatz, die Leistung wurde erbracht und muss bezahlt werden. Egal ob nun der Kollege Vertragspartner wird oder als Subunternehmer von ursprünglichen Unternehmer bezahlt wird.

Was der Kunde versuchen könnte vor Gericht: eine Verweigerung der Abnahme, oder Feststellung von Mängeln, Starfotograf gebucht und Amateur ist gekommen.

Aber wenn die Möglichkeit eines Ersatzfotografen schon im Vertrag festgehalten ist, und ich davon ausgehe, dass dieser auch professionelle Arbeit gemacht hat, dann sehe ich da kaum Chancen, Geld einzubehalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
jgobond  05.10.2021, 08:57

Merke für alle: Verträge mit solchen Klauseln unterschreibt man nicht :-)

Hallo

warum hast du dem Brautpaar überhaupt abgesagt ? Und wie/was hast du abgesagt ? Dran denken viele Smartphoneuser schneiden alle Telefongespräche automatisch mit, ist zwar nicht legal aber kann vor Gericht beweisskräftig werden spätestens wenn man vereidigte Aussagen machen darf/muss.

Du hast AGBs und einen Vertrag. Du wurdest an der Vertragsgemässen Erfüllung deines Vertragsteil gehindert also gehe damit zu einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht/Witschaftsrecht und der soll abklären ob die AGB und/oder der Vertrag die richtigen/nötigen Klauseln und Abschlussformen enthält. Lass auch abklären wie man das Buchaltungstechnisch optimal verbucht bzw ob deine Produktionsausfallversicherung greift.

Danach kannst du überlegen ob man noch mit den Kunden rumprozessiert oder denn Verlust Steuerlich optimal "abschreibt".

Das Problem beim Prozessieren im Dienstleistungsbereich ist das man viel Zeit/Energie und auch Geld reinsteckt und es oft eher negative Werbung wird vor allem in Zeiten des Internet. Am Ende kommt meist eh ein Vergleich raus.

Die meisten nationalen "Hochzeitsfotografen" fotografieren nicht persönlich das machen deren Assistenten bzw Subunternehmer in denn einzelnen Landkreisen. Persönlich jede Woche wegen simplen Hochzeitsbildern durch die Republik zu fahren ist nicht rentabel ausser man hat einen USP.

Wenn man einen USP hat und bewirbt dann ist der Vertragsgrundlage sonst hätte man sich einen lokalen Fotografen buchen können.

( obwohl ich aus meiner Sicht alles unternommen hatte, Ersatz Fotograf organisiert usw.)

und hat da alles gepasst? von wem wurde der Fotograf bezahlt?

Absphoto 
Fragesteller
 05.10.2021, 08:19

Hat wohl alles gepasst. Sie hat darauf bestanden ihn selbst bezahlen zu wollen, hätte ich es mit ihm geklärt, hätte ich ja noch einen Vorteil dadurch gehabt (das wollten sie auf keinen Fall)

peterobm  05.10.2021, 08:21
@Absphoto

du hast keine Leistung erbracht - SIE hat den Fotografen bezahlt,

hat Sie dir gegenüber einen Anspruch, warum soll sie doppelt zahlen??

Bluemie  05.10.2021, 09:24
@peterobm

Sehe ich genauso. Sie könnte höchstens beim Ersatzfotografen nachfragen, ob sie von ihm eine Provision für die Vermittlung des Brautpaares erhält. Normalerweise sollte sie mit dem Ersatzfotografen schon eine solche Vereinbarung für solche oder ähnliche Fälle getroffen haben.

Das Brautpaar dem ich absagen musste, ist nun stinksauer und möchte den gesamten Betrag zurück.

Was heißt: Den gesamten Betrag zurück? Dass Du kein Geld bekommst, ist ja klar. Das bekommt der Ersatzfotograf - der ja wohl tätig geworden ist.