Verein Kassierer verursacht Vermögensschaden Vorgehen Vorstand?

6 Antworten

Dass die Kassenprüfung mangelhaft geschah, ist nicht dem Kassierer anzulasten. Wenn kein Vorsatz vorliegt, dann kann der Vorstand den Kassierer nicht in die Haftung nehmen.

Und was heißt "vermeintlichen" Nichteinzug. Er kann nicht einen Schaden einfordern, den er nicht beziffern/nachweisen kann.

Jasper1405 
Fragesteller
 10.01.2018, 14:06

weitere Infos in einer Anwort oben Danke

Der Vorstand kennt das Thema länger hat sich aber in der letzten HV entlassten lassen und nicht vollständig informiert.

Wenn der Vorstand und der Kassierer entlastet sind, und der Vorstand das Problem kannte, dann kann er nicht mehr ankommen, schon gar nicht mit einer privaren Haftung.

Hier wäre sogar zu klären, ob die Mitglieder ihre Beiträge nachzahlen müssen. Schließlich ist der Kassenbestand ja geprüft und abgesegnet worden, inklusive Entlastung.

Das Problem ist das die Kasse geprüft wurde und somit der Vorstand einschl. Kassierer entlastet wurde. Verjährte Forderungen kann er aber nicht einkassieren.

Wie ihr weiter handeln müsst, steht in der Vereinssatzung.

Da fehlen noch einige Informationen. Wurde der Kassierer in der Jahreshauptversammlung jedes Jahr entlastet? Wer hat die Kasse geprüft?

Was ist denn das für ein Verein, der so schlampig geführt wird?

Jasper1405 
Fragesteller
 10.01.2018, 13:56

siehe weitere Infos oben

Der Kassierer hat einfach nicht gehandelt, weder Daten gepflegt noch Mitgliedsbeiträge eingezogen bzw. deren Eingang überprüft. Bei der Kassenprüfung ist dass wohl nicht aufgefallen. Der Vorstand kennt das Thema länger hat sich aber in der letzten HV entlassten lassen und nicht vollständig informiert. Das Vereinsvermögen ist so gross, dass es auch nicht leicht auffällt

@tinalisatina: Er hat keine Aufzeichnungen und die Sepa Mandate sind unvollständig. Daher wurden Mitglieder aufgefordert, nachzuweisen, dass sie bezahlt haben. Zeiträume die länger zurückliegen, 2 Jahre und mehr. Daher die teilweise Verjährung.