Höhe von Mahngebühren & Rücklastschrift
Hallo liebe GFler,
Letzten Monat hatten sich Buchungen überschnitten und meine Handyrechnung wurde mangels Deckung von der Bank zurück gegeben. Ist dumm gelaufen, habe es natürlich direkt bezahlt, so weit so gut. Auf der neuen Rechnung nimmt mein Telefonanbieter nun 7€ für die Mahnung und 10€ für die Rücklastschrift. Das es was kostet ist mir klar, allerdings empfinde ich das als ziemlich hoch. Wenn ich mich recht entsinne habe ich auch gar keine schriftliche Mahnung erhalten, sondern nur eine SMS, dass etwas schief gelaufen wäre und ich doch bitte die Rechnung bezahlen soll. Gibt es da Regelungen wie hoch die Mahnkosten und für Lastschriftrückgabe sein dürfen? Danke im Voraus für eure Hilfe!
4 Antworten
An den 10 Euro Rücklastschriftgebühren wirst du nichts ändern können, denn das hat ja auch mit Verwaltungskosten etc. zu tun. Aber 7 Euro Mahngebühren sind eindeutig zu hoch ! Da gabs kürzlich ein Urteil welches besagt dass diese Kosten max., ich glaube 3 Euro, können auch 4 sein, betragen dürfen. Inwiefern sich jetzt eine ewige Schreiberei wegen 3 oder 4 Euro lohnt musst du selbst entscheiden.
An den 10 Euro Rücklastschriftgebühren wirst du nichts ändern können, denn das hat ja auch mit Verwaltungskosten etc. zu tun.
Unsinn. Mehr als 5-6 Euro hat noch kein Gericht anerkannt, da die Bank auch nicht mehr dafür berechnet
Verwaltungskosten sind kein Verzugsschaden
Da gabs kürzlich ein Urteil welches besagt dass diese Kosten max., ich glaube 3 Euro, können auch 4 sein, betragen dürfen.
Regelmäßig werden maximal 2,50 Euro anerkannt. Bei einer SMS sogar eigentlich überhaupt nichts
Inwiefern sich jetzt eine ewige Schreiberei wegen 3 oder 4 Euro lohnt musst du selbst entscheiden.
Welche Schreiberei? Der Fragesteller überweist einfach die Hauptforderung + max. 8,50 Euro und gut ist.
Schau in die ABG der Bank und des Handyanbieters - da sollte das drin stehen.
die AGBs sind im Hinblick sind im Hinblick auf den Schadenersatz ziemlich unbedeutend
Folge den beiden Links
http://kanzlei-lachenmann.de/uberhohte-rucklastschriftgebuhr-das-zuruckfordern-ist-moglich/
Ich hatte Anfang des Monats dieses problem mit meiner Krankenversicherung... das Konto war nicht gedeckt, weil ein Dauerauftrag vom anderen Konto ausgelaufen war.
Ich hab es dann am Tag danach manuell an meine Krankenkasse überwiesen. Und gestern wurden mir 21€!!! Rücklastschriftgebühr nochmal zusätzlich abgezogen.
Und gestern wurden mir 21€!!! Rücklastschriftgebühr nochmal zusätzlich abgezogen.
Viel zu viel. Würde ich zurück buchen lassen
Selbst wenn es da drinsteht, so heißt es noch lange nicht, es ist rechtlich auch haltbar. Die AGB stehen niemals über das Gesetz, aber leider glauben viele das.