Wann muss man die 150€ Selbstbeteiligung bezahlen bei der Rechtschutz?
Habe einen anwalt gefordert, dass er mir die lohnabrechnung vom argb holt unr er schreibt ein schreiben hin. Muss man das selber bezahlen? Oder nur beim gericht? Wie ist das? Mfg
7 Antworten
Selbstbeteiligung heißt genau das: von dem, was der RA fordert, darfst du 150 Euro selber zahlen. Nähers steht in deinem Vertrag.
Eine Versicherung ist einfach gesagt, ein Topf, in den alle Versicherten ein bezahlen, damit dieses Geld für die Versicherungsfälle ausgezahlt werden kann. Je geringer die Selbstbeteiligung, desto mehr werden Kleinigkeiten bei der Verschleierung geltend gemacht, was sich dann wider in den Prämien niederschlägt. Denn viele denken, das ist irgendwie Geld, das von irgendwo her kommt.
So eine SB mindert letztlich die zu zahlenden Versicherungsbeiträge.
Weshalb braucht man für solchen Kack, extra nen Anwalt?! Ruf Deinen AG einfach an. Fertig!
Wenn Du bewusst Kosten produzierst, kommt es noch nicht mal auf den Selbstbehalt an. Du müsstest solche Willkür ohnehin selbst zahlen.
Warum soll die Gemeinschaft für solchen Unsinn aufkommen? Nur das was notwendig war, erstattet die Versicherung.
Für die Tätigkeit ist diese einmalig je Angelegenheit fällig, wenn es nicht durch die Beratung abgeschlossen werden kann.
Das hast Du bestimmt so vereinbart, oder?
Das steht in deinem Vertrag. Niemand hier kann wissen, wann der Selbstbehalt anzuwenden ist bei deiner Versicherung.
Je nach Kondition deiner Versicherung musst du die 150€ Selbstbeteiligung aufbringen. Ist bei KFZ-Versicherungen etc. nicht anders
Du zahlst für den Vorgang 150€ und alles an Mehrkosten übernimmt ab den 150€ die Versicherung.
Wow , das lohnt sich ja dann gar net? weil ich will nur meine lohnabbrechnung vomArbg..
ja genau das
Das heisst die versicherung zahlt erst über 150€ und drunter ich? Mfg