Kürzung des ALG1 wenn ich in keine Zeitarbeitsfirma möchte?

3 Antworten

Auch Bürojobs werden heute zum Großteil jedenfalls zuerst über Zeitarbeitsfirmen vergeben.

Auch für solche Stellenangebote musst du zur Verfügung stehen, sonst ist dein AlG 1 bald zu Ende.

Unter bestimmten Umständen musst du zumindest in den ersten 6 Monaten deiner Arbeitslosigkeit nicht jedes Stellenangebot annehmen oder dich auf solche bewerben !

Die Zumutbarkeit der Angebote kannst du im § 140 SGB - lll nachlesen und wenn du die evtl.Sperrfristen einsehen willst,dann gibst du § 144 SGB - lll ein.

Ich würde zumindest Niemand laut sagen, das ich mich DORT nicht bewerben WILL! Weil dir dann wirklich die Leistungen gekürzt werden können.

Fakt ist: Bewerben musst du dich!!! Die Frage ist das WIE...

Ich sag dir jetzt mal, wen ich (als Arbeitgeber) garantiert nicht zum Gespräch einlade: 

Wer mir eine Bewerbung schickt ohne Foto, ohne Telefon - Nr. , ohne Unterschrift und wenn's geht auch noch mit xundneunzig Rechtschreib- und/oder Grammatikfehlern... Alles klar?

Im allgemeinen bin ich dafür das Jeder u.U. auch eine Tätigkeit machen kann, die nicht seiner/ihrer Qualifikation entspricht. Und vllt. auch unter einem bestimmten persönlichen Niveau ist... Hauptsache arbeiten und nicht in der "sozialen Hängematte" versauern.

Aber: da du wie du schreibst zum ersten mal arbeitslos geworden bist, sehe ich das nicht so eng. Sicher ist es in deinem eigenen Interesse schnell wieder einen Job zu bekommen und du wirst dich selbst aktiv darum kümmern.

Viel Glück und alles Gute.

Der Hinweis auf eine unvollständige Bewerbung ist nicht ungefährlich.

Wenn die Behörde das (durch Nachfragen beim potentiellen Arbeitgeber) herausbekommt, droht erheblicher Ärger!

Ich rate dazu, sich mit minimalen, aber korrekten Bewerbungsunterlagen zu bewerben, und sich dann (falls es dazu kommt) im Vorstellungsgespräch entsprechend geschickt anzustellen...