Kann mich das Arbeitsamt zwingen, eine Vollzeitstelle anzunehmen?

4 Antworten

Du kannst dir jederzeit eine gut bezahlte Teilzeitstelle suchen. Aber wenn es keinen besonderen Grund gibt, akzeptiert die Agentur keine beschränkung auf Teilzeit. 

In der Überschrift fragst du, ob das Arbeitsamt dich zwingen kann eine Teilzeitstelle anzunehmen, aber in dem Text schilderst du, dass das genau das wäre, was du suchst/möchtest?

Aber im Allgemeinen solltest du erst mal nicht darauf achten, wie viel du verdienst, sondern dass du aus der Arbeitslosigkeit rauskommst. Wenn du dann in einer Stelle weniger verdienst, als bisher, dann ist das eben mal so, das wird dich nicht umbringen.

Und ja, das Arbeitsamt kann dir auch das Geld kürzen, wenn du dich nicht bewirbst, zu Vorstellungsgesprächen nicht gehst oder einen Job ablehnst. Und ganz ehrlich? Ich finde das auch richtig so. Wenn man arbeitslos ist, aus welchem Grund auch immer, sollte man nicht so große Ansprüche haben, sondern froh sein, wenn man eine Arbeit gefunden hat.

Liebe Jessii1606, ich habe ja bereits geschrieben, dass ich nur Teilzeitarbeitlosengeld erhalte. Und ich denke auch, dass man sich nicht rechtfertigen sollte, warum man in Teilzeit arbeiten möchte. zumal ich erst seit einem Monat arbeitslos bin. 

Da ich mich allerdings von dir angegriffen fühle, werde ich dir kurz erläutern wie ich dazu gekommen bin, die letzten Jahre in Teilzeit zu arbeiten. Ich hatte einen Burnout (weil ich 70 Stunden die Woche gearbeitet habe). Anschließend schwere Depressionen übere mehrere Jahre, in denen ich ebenfalls gearbeitet habe. Mit einer 30 Stunden Woche ging es mir dann gesundheitlich wieder ganz gut. Ich bin kein fauler Mensch und möchte so auch nicht behandelt werden. 

@Winnienchen1981

Ich habe nie etwas wegen der Teilzeitarbeit gesagt? Wo kannst du das bitte aus meiner Antwort herauslesen, dass ich es nicht in Ordnung finde, dass man Teilzeit arbeitet?

Im ersten Abschnitt meiner Antwort habe ich lediglich erläutert, dass die Überschrift und die Frage sich ein bisschen widersprechen.

Und auch im 2. und 3. Abschnitt meiner Antwort ging es nicht um deine Teilzeitbeschäftigung, sondern eher um die Verdienstgeschichte und wie das Jobcenter auf verschiedene "Regelbrüche" reagiert.

Du musst dich ganz klar für Vollzeitstellen zur Verfügung stellen, letztenendes per Gesetz alles unternehmen, um aus dem Geldbezug der Arbeitsagentur herauszukommen. Gesundheitliche Einschränkungen müsstest du nachweisen, dann wäre eine Beschränkung auf Teilzeit ggf. zulässig.

Ich werde aus der Schilderung nicht schlau. Was denn nun? Vollzeitstelle, aber in der Überschrift steht was von Teilzeitstelle.

Kannst Du das mal "gerade rücken"?!

Danke. Habe ich gerade geändert. Also ich möchte weiterhin Teilzeit arbeiten. Bekomme aber auch Vorschläge für Vollzeitstellen vom Arbeitsamt.

@Winnienchen1981

Ja, dann bewirbst wie gefordert und beim hoffentlich folgenden Gespräch mit dem potentiellen Arbeitgeber schilderst Du Dein Problem und erfragst, ob ggf. die wöchentliche Arbeitszeit um ein paar Stunden reduziert werden kann.