Zeitarbeit hat mich telefonisch nicht erreicht, Kürzung vom Jobcenter?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du muss keineswegs für eine Zeitarbeitsfirma "auf Abru" bereit stehen. Wenn se dich erreichen wollten, hätten sie dir ja schriftlich ein Vorstellungsgespräch anbieten können.

Es is ja NOCH nicht Pflicht, überhaupt einen Telefonanschluss zu haben. Bevor das JobCenter dch also sanktionieren kann, wäre erst einmal zu beweisen, dass es überhaupt einen Kontaktversuch seitens der Firma gegeben hat. Telefonversuche kann jeder BEHAUPTEN

Vielen Dank, das tröstet mich schon einmal. Wenn mein Jobvermittler Theater macht, kann ich diese Argumente vielleicht vorbringen.

Ist gut möglich das Du deswegen Kürzungen bekommst. Aber ich würde dem Jobcenter versuchen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Geh von Dir aus hin und versuche das zu klären. Sag denen das da offensichtlich etwas gewaltig schief gelaufen ist. Oft lassen die ja auch mit sich reden.

Am 17. 12. muss ich wieder hin. Ich hoffe mal, dass ich bis dahin einen neuen Vertrag von meinem jetzigen Arbeitgeber habe mit mehr Arbeitszeit und mehr Einkommen. Vielleicht ist ja dann mein Jobvermittler so erfreut, dass er das mit der Zeitarbeit auf sich beruhen lässt. Jetzt traue ich mich noch nicht hin mit leeren Händen.

@thinking1

Bis zum 17.12. solltest du keinesfalls warten. Du kannst jederzeit aus eigenem Interesse beim JobCenter vorsprechen. Musst dann eben im Anmeldebereich eine Nummer ziehen und warten.

Bei dieser Rückmeldung wird es eine Sanktionsanhörung geben. Da musst du dich wehren.

Am besten du schreibst die ZAF gleich mal an, bedauerlicherweise hast du kein Schreiben für ein Vorstellungsgespräch erhalten, und telefonisch warst du zu den Bürozeiten wegen deiner derzeitigen Tätigkeit nicht erreichbar. Andernfalls hättest du die Gelegenheit für ein Vorstellungsgespräch natürlich wahr genommen.

Das Handy vergiss gleich mal, davon erzählst du auch bei der Anhörung nix. Du musst nicht telefonisch erreichbar sein. Schon gar nicht bei der Arbeit.

Man wird die Gelegenheit zu einer "Einsparung" vermutlich nicht ungenutzt lassen...

Wenn es los geht melde dich mal hier, da wird geholfen: www.elo-forum-info

Das eine oder andere zu Sanktionen, zB:

Bei erheblichen Sanktionen, die zudem erkennbar ungerechtfertigt sind, sollte man schr. Widerspruch dagegen einlegen und gleichzeitig beantragen, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung gegenüber dem Kürzungsbescheid haben soll. Im Widerspruchsverfahren heist das konkret "Aussetzung der Vollziehung" und ist in § 86a Abs. 3 SGG geregelt.

findest du hier: elo-forum.info/lexicon/ratgeber-alg-ii/ratgeber/ratgeber-k%C3%BCrzung-des-alg-ii-bei-sanktionen/index.html

Kann das Jobcenter nicht so weiteres. Sie müssten es erst einmal beweisen können. Im übrigen hast du geschrieben, dass in der Absage einen vereinbarten Vorstellungstermin gestanden hat. Wenn du keinen Brief oder Anruf bekommen hast und du auch nicht am Apparat warst, kannst du überhaupt keinen Vorstellungstermin bekommen. Ich glaube eher die wollten dich nicht haben und wollen dich jetzt hier so hinstellen, wie wenn du den vereinbarten Termin nicht wahrgenommen hättest.

Ja, komisch finde ich das auch. Die können doch nicht vereinbarter Termin schreiben, wenn sie gar nicht mit mir geredet haben.

@thinking1

Vielleicht haben sie dich auch mit jemand anderem verwechselt, bei den vielen Leuten, die das JobCenter dort hinschickt.

Trotzdem darfst du jetzt nicht sanktioniert werden, denn du kannst ja nichts für deren Schusseligkeit.

@Claud18

Klar können die das nicht.