Kürzeste Mietzeit bei einer Wohnung?

9 Antworten

Vermieter machen es ungern, weil Aufwand damit verbunden ist, neue qualifizierte, d.h. ordentliche Mieter zu finden, ggfs. sogar einen Makler damit zu beauftragen. Ausserdem ist die Frage der Zählerablesungen aller Art usw. I.d.R. will der Vermieter einen unbefristeten oder längerfristigen Mietvertrag abschliessen. Anders bei möblierten Wohnungen, die oftmals auch auf Kurzmieter abgestellt sind, oder aber gar spezielle Studios oder kleinere Wohnungen, die zumindest in nachgefragten Städten für diese Art Mieter angeboten werden. Allerdings kosten die dann auch mehr. Man kann es natürlich darauf ankommen lassen, einen Vermieter zu täuschen, wenn er sich täuschen lässt, und dann nach kurzer Zeit wieder zu kündigen. Ganz sauber wäre das allerdings in meinen Augen nicht.

Cerastes 
Fragesteller
 19.12.2016, 17:57

Ah alles klar. Ne quatscch täuschen will ich niemanden :) Wie lange wäre denn ein Mietvertrag, realistisch gesehen, mind. möglich? Ist 1 Jahr schon eher dabei?

ROMAX  19.12.2016, 18:00
@Cerastes

ich würde zunächst einmal "Kurzzeitmieten" oder "Kurzzeitwohnen" für die Stadt/Städte googlen, die bei den Seminaren in Frage kommen. Meist gehen Kurzzeitmieten ab 1 Monat Laufzeit. Je länger die Laufzeit, desto stärker die Degressivität der Miete.

Cerastes 
Fragesteller
 19.12.2016, 18:05
@ROMAX

Super, Danke :)

Es gibt keine gesetzliche Regelung für eine Mindestmiete. Du kannst mit dem Vermieter frei aushandeln, wann du die Wohnung wieder kündigen darfst. Üblich ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende (das wäre auch die einzige gesetzliche Regelung, wenn man sich vertraglich auf nichts anderes geeinigt hat). Da bei so einer Regelung auch eine Kündigung vor Einzug möglich ist, wäre also auch eine Mietzeit von 1 Monat möglich.

Grundsätzlich gilt aber: Was im Vertrag geht und nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt gilt. Schwierig wird es, wenn der Vermieter schon vor der Unterschrift unter den Vertrag davon erfährt, dass du nach nur 6 Monaten wieder ausziehen möchtest. Dann wird er sich vermutlich für einen anderen Mieter entscheiden, in der Hoffnung, dass der dann länger bleibt. So würde es vermutlich jeder Vermieter machen, es sei denn, die Wohnung ist so schlecht vermietbar, dass er lieber erstmal jemanden für 6 Monate nimmt, weil sonst niemand die Wohnung haben will. Üblich ist auch ein gegenseitiger Kündigungsverzicht, während dessen weder der Mieter noch der Vermieter kündigen darf (mit Ausnahme von außerordentlichen Kündigungen). Dieser Kündigungsverzicht darf bis zu 4 Jahren betragen, was du vor Unterschrift natürlich unbedingt beachten musst!

Auf Grund der hohen Kosten für mich als Vermieter bei einem Mieterwechsel würde ich selbst nicht für nur 6 Monate vermieten, es sei denn es gibt auf meiner Seite gute Gründe dafür (z.B. eine geplante Renovierung).

Selbstverständlich ist eine Mietzeit für Wochen oder Monate vereinbar. Manchmal durch Untervermietung für die Überbrückung einer Kündigungsfrist eines Mieters der eher ausziehen möchte. Das ginge allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters.

Es gibt Wohnungen für Zwischenvermietungen, das wird denn angegeben für welche Zeit, einfach mal gucken

ich würde es nicht machen - als Vermieter