Wohnung mieten als Freiberufler oder Student mit Bürgschaft von Eltern, muss Vermieter dies akzeptieren?

8 Antworten

Die Elternbürgschaft stellt eine Form der Mietsicherheit (Kaution) für den Vermieter dar. Also entweder Geld als Kaution bis zu 3 Monatsnettomieten oder eine Elternbürgschaft bzw. Bankbürgschaft in gleicher Höhe nach Maßgabe des Mietvertrages.

Hier willst du bereits bei der Anbahnung des Mietvertrages eine Bürgschaft einsetzen, obwohl es noch keinen Vertrag gibt?

Bürgschaft statt eines Arbeitsvertrags (weil Student und eben nur Studentenjobs, aber kein regelmäßiges Einkommen).

Akzeptieren  muss ein Vermieter gar nichts. Entweder die Eltern haben genügend Einkommen und der Vermieter ist einverstanden mit der Bürgschaft oder eben nicht.

Eine Bürgschaft hat aber eben auch Grenzen und nur wenn Deine Eltern eine freiwillige Bürgschaft anbieten kann man über diese Grenzen gehen; aber das wissen die Wenigsten.

Ob der Vermieter die Bürgschaft akzeptiert hängt demnach von der Solvenz der Eltern ab? Eltern mit Eigenheim top, Eltern mit Hartz IV keine Chance? Ist das so ungefähr? Welche Grenzen meinst du genau? Was wissen die wenigsten?

@Mirijaa

Einfach ausprobieren, dann weißt Du es

@Mirijaa

Eltern mit Eigenheim ist auch nicht unbedingt Topp wenn es hoch verschuldet ist  bzw. noch nicht abbezahlt.

Bei Hartz IV absolut keine Chance, Rentner so gut wie auch nicht.

@Mirijaa

Die Grenze einer Bürgschaft für ein Mietverhältnis liegt bei einer Summe von 3 Monatsnettomieten. Wenn der Bürgschaftsgeber freiwillig eine höherer Summe anbietet, kann diese höhere Bürgschaft angenommen werden. Der Vermieter darf aber nicht mehr als 3 MNM fordern.

@Gerhart

Es würde theoretisch und praktisch ausreichen eine Bürgschaft von 3 Monatsnettomieten vorzulegen (Beispiel Nettomiete ist 600 also gerade mal 1800 Euro als Bürgschaft)? Du verwechselst das auch nicht mit Kaution? Mit einem eigenen Sparguthaben in dieser oder über dieser Höhe ja machbar.

@johnnymcmuff

Jetzt versteh ich ;) Hartz IV ler haben ja eigentlich kein "eigenes" Geld. Klar von was sollen die bürgen können.

@Mirijaa

Das weiß ich, befasse mich seit 7 Jahren mit Mietrecht und bin selber Vermieter. Ich habe nur einen Sonderfall geschildert den viele User nicht kennen.

Denn es gibt halt den § der besagt dass es nicht mehr als drei Nettokaltmieten Kaution sein darf oder eine Bürgschaft in der Höhe, mehr darf der Vermieter nicht fordern.

Aber es gibt halt die Ausnahme, wenn ein Interessent das freiwillig anbietet, ist es eben anders.

@Mirijaa

Ein Sparguthaben in Höhe der Kaution ist keine Mietsicherheit, weil du ja davon abheben kannst wie du willst. Ein Kautionssparbuch würde da eher zutreffen.

Wenn deine Eltern für dich bürgen und der Vermieter damit einverstanden ist, frage bei dem nach.

Bei Studenten ist eine Elternbürgschaft durchaus üblich. Aber der Vermieter muss das nicht akzeptieren. Letztendlich ist es seine Sache, an wen er vermietet und welche Bedingungen er stellt.

Freiberufler/Selbstständige können ihre Solvenz durch Steuerbescheide/Kontoauszüge oder einer Bankbürgschaft nachweisen.

"muss Vermieter dies akzeptieren?

"

Akzeptieren muss kein Vermieter irgendetwas. Also musst du mit der Hausverwaltung klären ob auch eine Bürgschaft für sie in Frage käme