Vermieter will Kaution vor Vertragsabschluss?

13 Antworten

Ist das so rechtens oder wirkt das wie ein Betrug?

Viele private Vermieter kennen sich im Mietrecht nicht aus, denn laut BGB darf die Kaution in drei Raten gezahlt werden.

Andererseits muss Dir der Vermieter auch nicht das Zimmer vermieten, wenn Du Dich nicht darauf einlässt. 

Es kann auch sein, dass er schlechte Erfahrungen mit Kautionszahlungen hatte und deswegen das Geld vorab fordert.

Du kannst ihm anbieten dass Du bei Vertragsunterzeichnung die Kaution gegen Quittung zahlst oder Du ihm ein Kautionssparbuch aushändigst.

Bekommt er das Geld in bar, ist er verpflichtet das Geld getrennt von seinem Vermögen anzulegen.

Kaution wird bei Einzug fällig und..man kann lt. Gesetz die Kaution in 3 Raten bezahlen.

Nix..mit sofort und vor Beginn des vereinbarten Termins des Mietvertrages.


Die Kaution kann auch auf 3 Fälligkeiten nach Einzug oder über eine Bürgschaft und gesetzlich auf ein Sparbuch, getrennt vom persönlichen Vermögen hinterlegt werden. Auf Vorkasse würde ich mich nicht unbedingt einlassen, weil das Risiko einfach zu hoch ist. Was einmal weg ist weg. Ist alles sauber, reicht auch ein Kapitalnachweis auf deinen Namen, sollte es nicht ausreichen, hätte ich großen Zweifel an der Seriösität des Vermieters.

So kann der Betrug beginnen. Schriftlich ist alles Korrekt. Das Geld wurde wie auch immer übergeben und ist somit erstmal an einen neuen Besitzer übergegangen. Will ich die Mieterkaution wiederhaben, steht mir dann der Gerichtliche Weg offen. Habe zwar alles richtig gemacht, muss aber erstmals in Vorlage treten wie Gerichts- und Anwaltskosten. Mache das Spielchen jetzt seit 2 Jahren durch, mit evtl. Entscheidung in 2017. Der ganze Ärger, Terminwahrnehmung und Aktenwälzerei sind halt unerfreuliche oder unbezahlte Aktionen.

Nein, darauf würde ich mich auch nicht einlassen. Bargeld ( mit Quittung UND Verwendungszweck ) nur direkt und FRÜHESTENS gegen Unterschrift des Vermieters auf dem Vertrag, und NICHT VORHER. 

Er darf sich das Geld zwar vorher ansehen, bekommt es aber erst NACH seiner Unterschrift auf dem Vertag gegen Quittung ausgehändigt.

Aber auch DAS wäre schon etwas famos, da man sowas i.D.R. per Kontoüberweisung ( auch unmittelbar NACH Vertragsabschluss ) macht. 

Der VM ist zudem verpflichtet, die Kaution auf einem gesonderten Konto gewinnbringend zum aktuellen Guthabenzins der Banken anzulegen und dort bis zum Auszug des Mieters als Einlage festzuhalten.