Zwischenmiete, Einwohnermeldeamt

3 Antworten

Wenn einer schon so brav ist, dass er sich beim Einwohnermeldeamt unter einer bestimmten Adresse anmeldet, weshalb braucht er dafür einen Mietvertrag?

Jemand könnte bei Opa und Oma einziehen, bei Freund oder Freundin uvm.

Er geht zum Meldeamt, gibt die Wohnadresse an und wenn die noch mehr haben wollen, z. B. eine Bestätigung, des Wohnungsinhabers, dann wird die eben nachgereicht. Oder Du gibst ihm eine solche Bestätigung und schreibst, dass er Dein Gast für zwei Monate ist.

Der Vermieter muss mit der Zwischenmiete einverstanden sein, denn:

a. entweder vermietest du für 2 Monate, dann musst du mit ihm einen Mietvertrag für 2 Monate machen oder

b. du bist raus und der Vermieter macht einen Vertrag für 2 Monate. Das macht aber Arbeit und ob die das für die 2 Monate machen wollen, musst du eben erfragen.

Derzeit verlangen die Meldeämter noch nicht wieder einen Bestätigung des Vermieters (jedenfalls die meisten nicht). Das wird erst wieder ab 01.07. eingeführt. Es soll damit verhindert werden, dass sich Leute auf einer Adresse anmelden, wo sie nicht wirklich wohnen.

Mit dem Vermieter reden ? Müssen muss er nicht !!! Aber ne höfliche Anfrage und ner einleuchtenden Begründung kann das schon klappen. Also Vermietr fragen. Wir hier kennen doch deinen Vermieter nicht ! Wenn er nein sagt ist das nein. Er bestimmt wer in seine Wohnung zieht, sonst niemand !