Kündingungsfrist ohne Vertrag beim Klavierunterricht?

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Lieber Yanik ich persönlich bin der Ansicht, dass ohne schriftliche Vereinbarung auch keine rechtliche Bindung besteht. Sprich: Ohne Vertrag keine Fristen! Nur weil er sich das so ausgedacht hat, heißt das noch lange nicht, daß das auch ok ist. Was wäre, wenn er für 6 Monate im Voraus Geld verlangen würde? Das scheint mir zu einfach. Es gibt bei manchen Dingen eine Art Gewohnheitsrecht ohne Vertrag. Z.B. bei regelmäßigen Mietzahlungen ohne Mietvertrag. Das scheint mir aber hier eher ausgeschlossen zu sein. Zur Sicherheit kannst Du bei der Verbraucherschutzzentrale anrufen. Die Nummer gibts bei der Telefonauskunft. Dort wirst Du -gegen eine geringfügig höhere Telefongebühr- Auskunft von Fachleuten erhalten. Denen kannst Du vertrauen. Zahlen würde ich erstmal nicht. Informiere Dich da zuerst. ToiToiToi

TheStone  21.03.2016, 13:08

"Lieber Yanik ich persönlich bin der Ansicht, dass ohne schriftliche Vereinbarung auch keine rechtliche Bindung besteht." Deine Meinung hat mit dem deutschen Recht allerdings eher wenig zu tun, da auch mündliche Verträge verbindlich sind. 

spottdrossel69  21.03.2016, 13:35
@TheStone

Ich gab den Tipp mit dem Verbraucherschutz. Das andere war meine persönliche Ansicht. Es heißt ja auch Meinung und nicht Deinung.

Yanik19 
Fragesteller
 02.07.2016, 19:37
@spottdrossel69

Danke nochmal!  Alles gut gegangen (Y)

Meine persönliche Meinung dazu:

Grundsätzlich ist zu beachten, ein Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit nicht der Schriftform (mit wenigen Ausnahmen bei denen die schriftliche Form zwingend vorgeschrieben ist). Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist voll gültig.Er hat dir ein Angebot gemacht, welches du angenommen hast. Der Vertrag besteht also und ist zweifelsfrei auch gültig.

Fraglich ist hier viel mehr der Vertragsinhalt. Also ob diese Kündigungsfrist nun Bestandteil des Vertrages geworden ist oder nicht. Hier kann man wohl geteilter Meinung sein. 4 Stunden im voraus waren vereinbart und wurden geleistet. Man kann jetzt darüber streiten, ob du deine Schuld aus dem Vertrag damit beglichen hast oder ob wirklich eine automatische Verlängerung eintritt. Aber genau aus solchen Gründen ist es eben doch immer sinnvoll solche Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.

Es ist imo einer dieser Fälle bei denen 10 Juristen sicher wieder 10 verschiedene Meinungen vertreten. Es ist halt auch nicht nachvollziehbar was genau ihr jetzt vereinbart habt und wie genau es geäußert wurde.

Mein Vorschlag wäre, findet einen Kompromiss. Zahl ihm noch 1-2 Stunden, damit er die Möglichkeit hat einen neuen Schüler zu finden und keinen Ausfall hat und dann ist das gut. Wenn er sich weigert, dann muss man mal weitersehen.

"Sag bitte einen Monat vorher Bescheid" ist kein Vertrag. Ich hoffe aber, ihr könnt euch trotzdem gütlich einigen. Es gibt ja auch noch Zwischenlösungen, z. B. 20 Euro Entschädigung zahlen.

Menuett  21.03.2016, 12:00

Da er die Stunden genommen hat, besteht da ein Vertrag.

WebThoWeb  21.03.2016, 14:03
@Menuett

Also nochmal:

Aus der Formulierung: "Sag bitte einen Monat vorher Bescheid" ist keine Verpflichtung abzuleiten, einen Monat weiter zu bezahlen.

Es ist eben nur eine Bitte!!!

Bei Rechtsfragen muss man immer alles ganz geau nehmen. Die beiderseitige Willenserklärung, Unterricht zu geben, bzw. zu nehmen, das war hier tatsächlich ein mündlicher Vertrag und wurde dann auch so gemacht.

Ein Monatspreis ist allgemein üblich. Normalerweise bekommt man allerdings während der Probestunde eine kleine Broschüre oder eine Vertragsentwurf ausgehändigt, liest alles durch, stellt einige Fragen.... alles, was Du nicht gemacht hast.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst Du diesen Monat zahlen müssen, nach der Probestunde hattest Du die erste Stunde und grundsätzlich gilt auch ein mündlicher Vertrag.

Der Monatspreis für 45 Minuten wöchentlichen Unterricht liegt übrigens bei privaten Lehrkräften üblicherweise bei maximal 100 Euro. 40 Euro für eine Zeitstunde sind nicht übermäßig teuer.

Wenn Du die Kohle nicht hast, bleibt noch eine Jugendmusikschule.

Yanik19 
Fragesteller
 02.07.2016, 19:36

Wie gut dass ich mich auf die Begebenheiten Berufen habe und in dieser Sache Recht bekommen habe!

Der Lehrer müsste beweisen können, mit Dir eine Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist getroffen zu haben. DAs wird er nicht können. Er trägt das Kostenrisiko eines eventuellen Prozesses. Und bei 160 € wird da wohl nichts mehr kommen.