Weniger Arbeitszeiten als im Vertrag?

3 Antworten

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart ist, muss der AG Dir diese Stunden auch geben und Du musst die vereinbarten Stunden arbeiten.

Gibt es zu wenig zu tun, ist das das Betriebsrisiko des AG und nicht Deines. Wenn Du arbeiten möchtest und der Chef lässt Dich nicht, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dir dann die 40 Wochenstunden bezahlen, auch wenn Du nicht so viele Stunden gearbeitet hast. Minusstunden dürfen nicht entstehen und man muss auch nicht "nacharbeiten".

Soweit zur rechtlichen Seite.

Allerdings kann es ein Problem mit dem AG geben, wenn Du noch keine sechs Monate im Betrieb bist oder der Betrieb nicht mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte hat. Dann greift das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz wenigen Ausnahmen, sprich Dein Chef kann Dir kündigen, wenn er einen Mitarbeiter, der auf sein Recht besteht, loswerden will.

Was Du jetzt tust und was nicht, musst Du alleine entscheiden, ich kann Dir hier nur Hinweise geben. Recht haben und Recht bekommen sind leider immer wieder zwei verschiedene Dinge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
vt93pp 
Fragesteller
 07.11.2018, 10:09

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Ich arbeite hier seit 4 Monaten und habe einen unbefristeten Vertrag.

Ich möchte meine Stunden arbeiten, aber sie schicken mich immer früher nach Hause. Wenn ich frage "Warum ich nach Hause muss", lautet die Antwort "Es gibt keine Arbeit und wir haben ein Minus, wenn Sie bleiben".

Bricht er hier ein Gesetz? Wenn ja, gibt es hier eine Einrichtung, die die Rechte der Arbeiter schützt, also kann ich dorthin gehen, wenn er mir immer noch nicht die Stunden des Vertrages geben möchte? Und wie viel Stunden pro Monat sollte ich mit diesem Vertrag genau haben, 160 oder 173?

Hexle2  07.11.2018, 10:20
@vt93pp

Wenn Du einen Vertrag über 40 Wochenstunden hast, ist die Anzahl der Monatsstunden unterschiedlich. Da kommt es darauf an, wie viele Arbeitstage ein Monat hat.

Arbeitest Du Mo - Fr. je acht Stunden, sind das bei 20 Arbeitstagen 160 Monatsstunden, hat ein Monat allerdings z.B. 23 Arbeitstage kommst Du auf 184 Monatsstunden.

Dass Du Anspruch auf die vereinbarte Stundenzahl hast, habe ich Dir ja schon geschrieben.

Die "Einrichtung" die die Rechte der Arbeiter schützt und wo Du Dein Recht bekommen kannst, nennt sich Arbeitsgericht.

Allerdings habe ich Dir auch geschrieben, dass ein AN der noch keine sechs Monate im Betrieb ist oder in einem Kleinbetrieb arbeitet, ein Problem bekommen kann, da hier das Kündigungsschutzgesetz nur in ganz seltenen Ausnahmen greift.

Das bedeutet, Dein AG wird Dich, solltest Du auf Dein Recht bestehen, evtl. kündigen

Wie Du Dich jetzt entscheiden sollst, kann ich Dir nicht sagen. Ich würde Dir allerdings empfehlen, Dich nach einem anderen AG umzuschauen.

Dein Deutsch, wenn Du die Frage selber formuliert und geschrieben hast, ist gut (!).

Und der Chef sagt Du bekommst nur für die Stunden Gehalt, die Du anwesend bist?

Dazu müsste man den Vertrag lesen, ggf. sind dort Passagen die entsprechende Ausnahmen aussagen.

Kannst Du ihn Kopieren, anonymisiert hier einstellen? Das Hochladen geht mittels Antwort von Dir.

vt93pp 
Fragesteller
 07.11.2018, 09:56

Ich benutze Google Translate, deshalb ist es gut :)

Ich werde nur für diese 140 Stunden bezahlt.

Es gibt keine Ausnahmen im Vertrag. Es wird 40 Stunden pro Woche und etwas über Wochenenden, Feiertage und mehr Stunden geschrieben.

also wenn nichts los ist wird man früher nach Hause geschickt, das ist immer so. Du kannst deinen chef erklären dass du auf deine Stunden kommen musst und bitten das er dich öfter einplant

Familiengerd  07.11.2018, 13:12
also wenn nichts los ist wird man früher nach Hause geschickt, das ist immer so.

Das entbindet den Arbeitgeber aber nicht von der Verpflichtung, den Arbeitnehmer trotzdem für die vereinbarte Stundenzahl zu bezahlen, auch wenn nicht genug Arbeit angewiesen werden kann (siehe die richtige Antwort/Erklärung von Hexle2)!