Darf der Arbeitgeber meinem Urlaub zum stunden ausgleich abziehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Auftragslage nicht so gut ist und Dein AG Dir nicht genug Arbeit hat, ist das das Betriebsrisiko des AG und nicht Deines.

Dein AG befindet sich dann nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich dann so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Es dürfen keine Minusstunden entstehen und Du musst die Zeit auch nicht nacharbeiten.

Urlaubsabzug geht schon gar nicht. Urlaub kann nicht verrechnet werden. Das Bundesurlaubsgesetz sieht den Urlaub zur Erholung vor und nicht um das Betriebsrisiko des AG auszugleichen.

Danke fürs Sternchen

Nein, gesetzlicher Anspruch auf "Erholungsurlaub" darf nicht zum Ausgleich eines "negativ belasteten" Arbeitszeitkontos herangezogen werden.

Wenn der Arbeitgeber in seinem Arbeitsvertrag eine monatliche Arbeitszeit von 170 Stunden verlangt, so muss er selbst dafür sorgen, dass das vereinbarte Arbeitspensum auch erreicht wird.

Genauere / ergänzende Regulierungen lassen sich aber nur dann eruieren, wenn diesbezüglich der exakte Wortlaut des Arbeitsvertrages zu den Punkten Arbeitszeit, Mehrarbeit, Arbeitszeitkonto, Vergütung und Urlaubsanspruch bekannt wäre. 

Nein, das darf der Arbeitgeber (natürlich) nicht. Denn der Urlaub dient Deiner persönlichen Erholung und nicht zum Ausgleich von Minusstunden. Du hast allerdings für den Fall, dass weniger Arbeit vorhanden ist, Deine Arbeitskraft an Deinem Arbeitsplatz zur Verfügung zu halten.

Wenn aber die Auftragslage nicht so gut ist und ich weniger als 170 Stunden habe

.....kannst du nicht einfach nach Hause gehen, sondern musst bis zum normalen Feierabend am Platz bleiben und deine Arbeitskraft zur Verfügung halten.

Vom nach Hause gegen hab ich nichts geschrieben.