Arbeitsrecht Überstunden, 30 Stunden Vertrag

3 Antworten

Das ist ein typischer Fall von "Arbeit auf Abruf" gem. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz, wenn alle Vorschriften/Voraussetzungen eingehalten werden.

Nach Entscheidungen des BAG kann eine Erhöhung von 25% der regelmäßigen Arbeitszeit sowie eine 20%-ige Verringerung einzelvertraglich vereinbart werden; danach liegen die 6 Std. innerhalb des Korridors und wären also grundsätzlich zulässig.

Inwiefern die im Arbeitsvertrag enthaltene Regelung als einzelvertragliche Vereinbarung gelten kann, bleibt dahingestellt; meist unterliegen diese Regelungen jedoch der AGB-Kontrolle, da die AN i. d. R. nicht wissen, worauf sie sich einlassen und das Beschäftigungsrisiko einseitig auf den AN abgewälzt wird; auf der anderen Seite unterstützt der Gesetzgeber eine zunehmende Flexibilisierungsmöglichkeit der Arbeitszeiten für beide Seiten und eröffnet damit einen erweiterten Spielraum zur Arbeitszeitgestaltung..

Die Abrufzeiten müssen mind. 4 Arbeitstage vorher angekündigt werden (formlos möglich).

Daneben können natürlich auch (bezahlte) Überstunden angeordnet werden - diese können auch durch Freizeitausgleich abgegolten werden; diese greifen erst ab der 36. Stunde.

Bis zur 36. Stunde muß bezahlt werden, da dies arbeitsvertraglich vereinbart wurde; die Stunden ab der 36. Stunde können durch Freizeitausgleich abgegolten werden.

Es handelt sich hierbei um angeordnete Überstunden. Da lt. deinem Vertrag die "abgerufenen Stunden" vergütet werden (also 36h, das maximale der vereinbarten Wochenarbeitszeit), sollten die 36h auch direkt bezahlt werden. Die Überstunden gelten dann ab der 37. Stunde.

ja, du kannst auch 43h die woche arbeiten...und jede stunde, die dir nicht bezahlt wird, ist eine überstunde....