Kündigungsschreiben für den Schornsteinfeger

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Im Prinzip konnte man bereits seit 2008 auch einen ANDEREN Schornsteinfeger BEAUFTRAGEN. Bis zum 31.12.2012 jedoch nur Anbieter aus dem EU-AUSLAND. Ab 2013 darf dann auch JEDER deutsche Schornsteinfeger BEAUFTRAGT werden. Es bedarf somit KEINER KÜNDIGUNG gegenüber dem Bezirkschornsteinfeger.

Es ist im Verlauf des Jahres 2013 damit zu rechnen, dass mehr und mehr ALTERNATIVE Angebote den Markt beleben werden. Man sollte daher erst mal etwas abwarten (Fristen stehen ja im Feuerstättenbescheid) und z.B. im Internet die PREISE VERGLEICHEN. Man sollte hierbei auf FESTE STUNDENSÄTZE oder PAUSCHALPREISE Wert legen.

Da die Bezirksschornsteinfeger ja einen BEHÖRDEN-Status haben sollen (nur BEHÖRDEN dürfen Feuerstätten-BESCHEIDE erlassen), sollten zudem die Bürger entgegen der Mauschelei der Politik mit den Wirtschaftsinteressen der Feger-Lobby für eine klare TRENNUNG von BEHÖRDE und HANDWERK sorgen.

Also ab 2013 sollte man den Bezirksschornsteinfeger als KEHRBEZIRKSVERWALTUNG ansehen, die NUR für Bauabnahmen, Feuerstättenschauen und den Erlass der Feuerstättenbescheide zuständig ist. Und einer BEHÖRDE erteilt man KEINE HANDWERKLICHEN AUFTRÄGE. Daher für alle KEHR-, MESS- und PRÜF-ARBEITEN grundsätzlich einen BEZIRKS-FREIEN Schornsteinfeger beauftragen. Dieser bescheinigt dann als HANDWERKER die Ausführung der Arbeiten gegenüber der BEHÖRDE "Bezirksschornsteinfeger".

Mehr Infos und Gelegenheit zum Fragen und Diskutieren auch unter: http://sfr-reform.carookee.com

ReKa01  07.03.2013, 10:07

Ich sehe da 2 Unklarheiten in Verbindung mit unserem Feuerstättenbescheid, der 2011 ausgestellt wurde:

  1. sind da durchzuführende Tätigkeiten ab 2012 aufgeführt, nicht erst ab 2013. Hätte der Bezirksschornsteinfeger in 2012 noch die Pflicht gehabt, selbständig vorbeizuschauen und die Arbeiten Auszuführen?

  2. steht in dem Feuerstättenbescheid, dass man selbst die Arbeiten innerhalb von 2 Wochen nach dem dort angegebenen Termin per Formblatt nachweisen muss. Wer macht das denn nun? Man selbst oder der beauftragte "Handwerker"?

hast du denn überhaupt einen vertrag mit deinem jetzigen?

warum willst Du ihm kündigen , meinst Du ein anderer wäre vielleicht billiger

Dazu reicht ein ziemlich formloser kurzer Satz :-) Hauptsache, du hast es schriftlich gemacht und es ist klar, dass du ihm gekündigt hast. Punkt. Fertig. :-) Wenn du nett bist, verweist du noch auf dieses neue Gesetz....aber nötig ist eine Begründung nicht wirklich.

Wen willst du kündigen, mit dem du keinen Vertrag hast?

So gehen Sie vor, wenn Sie einen freien Schornsteinfeger beauftragten möchten

Suchen Sie im Schornsteinfeger-Register des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Schornsteinfeger aus, den Sie mit den vorgeschriebenen Arbeiten beauftragen möchten. Lassen Sie sich die Durchführung der Arbeiten auf dem Feuerstättenbescheid bescheinigen und leiten Sie den Feuerstättenbescheid fristgerecht an Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger weiter.

Quelle: http://www.schornsteinfeger-baber.de/content/Rechte__Pflichten_ab_2013