Was passiert wenn man den Schornsteinfeger das zweite mal verpasst?

3 Antworten

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Das Schornsteinfegerwesen wurde 2008 gesetzlich neu geregelt. Für alle Kehr- und Überprüfungsarbeiten kann seit 2013 jeder beliebige Schornsteinfege BEAUFRAGT werden.

Welche Arbeiten hierbei wann zu erledigen sind, ergibt sich aus dem FEUERSTÄTTENBESCHEID, der jedem Gebäudeeigentümer mittlerweile vorliegen muss.

Konkret muss man somit unterscheiden, ob man selbst EIGENTÜMER oder nur MIETER ist. Der EIGENTÜMER erteilt einen AUFTRAG an einen Handwerker seiner Wahl. Anders beim MIETER. Diese soll ja lediglich den vom Eigentümer oder der Verwaltung bestellten Handwerker einlassen.

Ein BUSSGELD muss zunächst nur ein EIGENTÜMER fürchten, der sich nicht an die Vorgaben des FEUERSTÄTTENBESCHEIDS hält. Der MIETER hat ja in der Regel gar keine Kopie dieses Verwaltungsakts erhalten, ist somit (ohne gesonderte Verfügung) noch gar nicht konkret zu einer (bußgeldbewehrten) Duldung verpflichtet. Die Pflicht, einen Handwerker einzulassen, ist für MIETER vielmehr eine ZIVIL-RECHTLICHE / VERTRAGLICHE Pflicht. Und zivilrechtlich gibt es KEINE BUSSGELDER.

Das Thema ist jedoch viel komplizierter, als es hier in Kurzfassung darstellbar ist. Wer sich genauer, z.B. auch über den Unterschied eines "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers" (BEHÖRDE) und eines Schornsteinfegermeisters (HANDWERKER) informieren will, sollte mal ins Spezialforum: www.kontra-schornsteinfeger.de schauen.

Für eine Routinekontrolle Deines Schornsteins brauchst Du nicht zwingend einen Schornsteinfeger. Die Arbeit kann auch ein Heizungsbauer mit Zulassung kann diese Arbeiten auch ausführen. Sein Arbeitsblatt schickst Du dann an den Bezirksschornsteinfeger.

Nur: die "Kopf-in-den-Sand"-Strategie ist ganz verkehrt. Du musst schon aktiv werden. Deine Heizung muss immer mal wieder von einem Experten überprüft und nötigenfalls gereinigt werden. Das dient ja auch zu Deiner Gesundheit.

Zu mir kommt einmal im Jahr der Schornsteinfeger. Ich fand es einfach nur interessant zu erfahren, dass der auch Strafgebühren verlangen kann wenn man nicht zuhause war. Aber wahrscheinlich nur wenn man sich nie meldet, ihn immer umsonst anfahren lässt, Missverständnisse bei den Terminen nicht klärt und halt einfach niemals was macht.

Du kannst doch einen Termin mit dem Schornsteinfeger abmachen.Das ist doch kein Problem.

Ich weiß. :-) Meine nur, wenn man sich einfach nicht meldet und erst nach dem zweiten verpassen "aufwacht" und zum Telefon greift. Muss man dann mit Strafgebühren rechnen? Habe mal sowas gelesen. Der Feger musste ja zweimal umsonst fahren.

@Cryft

Nein,ich denke so schnell geht das nun auch wieder nicht.Vielleicht wenn du hier zig mal den Termin verbummeln würdest.