Kündigungsfrist als Beschäftigte in der Wohnungswirtschaft?

2 Antworten

Normalerweise wird dir ein Arbeitgeber keine Steine in den Weg werfen wollen, wenn du mit einer Frist von 4 Wochen kündigst.

Reisende soll man nicht aufhalten.

Ich hatte erst 2 befristeten Verträge.

den 3. auch wieder befristet mit Zweckgrund?

solche Verträge laufen einfach aus und eine Kündigung ist fast ausgeschlossen

ein Blick in den AV sollte reichen, dort stehen die Fristen; sofern du einen Unbefristeten AV hast.

der 3 Vertrag ist ein Festvertrag, da steht nur bei Kündigungsfrist, dass ich diese bitte dem Bundesmanteltarifvertrag entnehmen soll, mein Frage beziehen die 5 Jahre sich auf die ganze Betriebszugehörigkeit oder erst ab dem Festvertrag? das ist für mich unklar

@Ulrik899e

die Betriebszugehörigkeit beginnt am ersten Tag seit Beginn des Jobs; du warst dort ununterbrochen beschäftigt

dass ich diese bitte dem Bundesmanteltarifvertrag entnehmen soll

das wirst beim Arbeitgeber einsehen können