Kündigungsfrist im BAT - wie zu verstehen?

2 Antworten

Du kannst zum Ende eines Quartals kündigen und zwar mit einer Mindestfrist von 6 Wochen - d.h. dass der Arbeitgeber die Kündigung spätestens 6 Wochen vor dem Quartalsende erhalten muss.

Das nächste Quartalsende ist der 30.09.2017, zu dem Du selbstverständlich aber nicht mehr kündigen kannst, weil es nur noch gut 2 Wochen bis dahin sind.

Du kannst also frühestens zum darauf folgenden Quartalsende kündigen, also zum 31.12.2017. Der Arbeitgeber muss die Kündigung 6 Wochen vorher erhalten, also spätestens am 19.11.2017; da das aber ein Sonntag ist und wenn an diesem Sonntag nicht gearbeitet wird, muss die Kündigung vorher abgegeben werden, also am 18.11.; hier gilt ebenfalls wieder: da das ein Samstag ist und wenn an diesem Samstag im Betrieb nicht regulär gearbeitet wird, ist der späteste Abgabetag Freitag, der 17.11.2017. Die Frist beginnt dann am Tag nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitgeber.

Du kannst nur zum Quartalsende kündigen, 31.12.2017 und dann am 1.1.2018 woanders anfangen. Kündigung 6 Wochen vorm 31.12.2017 also ca. am 15.11.2017.