Kündigungsfrist IG Metall NRW?

2 Antworten

Im Internet wird man den Manteltarifvertrag der IG Metall nicht finden; nach dem Tarifvertragsgesetz TVG § 8 "Bekanntgabe des Tarifvertrags" muss er aber im Betrieb, der ihn anwendet, bekannt und an geeigneter Stelle zugänglich gemacht werden.

Mir ist auch nicht begreiflich, warum Du nicht beim Betriebsrat nachfragen willst.

Aber egal - bei einer Kündigung musst Du nach dem Manteltarifvertrag der IG Metall NRW eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einhalten, sofern der Arbeitsvertrag keine ergänzenden Bestimmungen (z.B. gleiche Kündigungsfrist wie die verlängerten für den Arbeitgeber) enthält. Damit entspricht diese Frist der gesetzlichen Frist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 1.

Den Hinweis auf diese Frist nach MTV IG Metall habe ich auf dieser Seite gefunden: http://www.felser.de/tarifrechtde/kndigungsfrist-nach-mtv-ig-metall/

Wenn in deinem individuellen Arbeitsvertrag nichts anderes steht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. 4 Wochen zum Monatsletzten oder dem 15.

Hier ist die Tarifbindung angesprochen: "Was die Kündigungsfrist angeht, bezieht sich mein Arbeitsvertrag auf die gültige Regelung im Tarifvertrag." !!!

Also gilt nicht die gesetzliche, sondern die tarifliche Regelung (obwohl die selbstverständlich identisch sein können)!