Tarifvertrag AWO-NRW, Kündigungsfristen

2 Antworten

Suche dir aber vorher einen neuen -festen- Arbeitsplatz.

Doch, dem ist tatsächlich so - im Manteltarifvertrag gab es keine Änderungen seither was die Kü-Frist betrifft... 6 Wochen (= 42 Kalendertage) zum Monatsende, ab dem 5. Monat dann 3 Monate zum Monatsende und ab dem 8. Jahr dann zum Quartalsende (31.03 / 30.06 / 30.09 / 31.12)

Des basst also scho....

Hallo stelari

Wenn ich den Trifvertrag richtig lese:

Tarifvertrag

für die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen (TV AWO NRW) vom 5. Januar 2008 ####

§ 36 Kündigung des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis kann von den Beschäftigten und vom Arbeitgeber unter Einhaltung der nachstehenden Fristen ordentlich gekündigt werden. Die Frist beträgt beiderseits bei einer Beschäftigungszeit von bis zu 6 Monaten 2 Wochen.

Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 6 Monaten bis zu 5 Jahren 6 Wochen,

von mehr als 5 Jahren ______________ 3 Monate

zum Schluss eines Kalendermonats,

von mehr als 8 Jahren 4 Monate, von mehr als 10 Jahren 5 Monate, von mehr als 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Danach habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende!

Oder lese ich da was falsch? Bitte genau lesen...so wie ich das sehe ist die 3 Monatsfrist nicht ab dem 5. Monat (wie du schreibst-stelari) sondern ab dem 5. Jahr!

Oder?

@wichtel10

§ 36 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(1) Das Arbeitsverhältnis kann von den Beschäftigten und vom Arbeitgeber unter Einhaltung der nachstehenden Fristen ordentlich gekündigt werden. Die Frist beträgt beiderseits bei einer Beschäftigungszeit von bis zu 6 Monaten 2 Wochen. Bei einer Beschäftigungszeit

  • von mehr als 6 Monaten bis zu 5 Jahren 6 Wochen,
  • von mehr als 5 Jahren 3 Monate

zum Schluss eines Kalendermonats,

  • von mehr als 8 Jahren 4 Monate,
  • von mehr als 10 Jahren 5 Monate,
  • von mehr als 12 Jahren 6 Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen (TV AWO NRW) vom 5. Januar 2008

@stelari

Hallo stefari,

Also Kündigungsfrist unter 5 Jahren Beschäftigungszeit Danach habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende!

Ja oder nein!

Das ist für mich ganz wichtig. Fehler währen hier fatal.