Kündigungsfrist für privaten Gesangsunterricht rechtens?
Hallo zusammen,
ich wollte meinen privaten Gesangsunterricht kündigen, bin mir aber bei der Frist nicht sicher ob sie rechtens ist. Leider habe ich auch im Internet nichts gefunden. Hier mal die genaue Formulierung:
"Nach Ablauf der Probezeit kann die Kündigung in Schriftform 2 Monate im Voraus jeweils zum 1.2, 1.5, 1.9 und 1.12 erfolgen."
Ist das rechtens? Zumal es sich nicht um eine Schule, sondern nur um eine Lehrerin handelt.
Danke schon mal für eure Hilfe.
LG
Eisisa
5 Antworten
Ihr könnt jede x-beliebige Kündigungsfrist ausmachen. Es darf nur nicht eine Seite schlechter gestellt sein als die andere.
Vertrag ist Vertrag, da macht das BGB keinen Unterschied, ob privat oder gewerblich solange es keine Partei übervorteilt.
Ihr habt es doch so vereinbart, wenn dir das nicht passt, warum hast du es dann ursprünglich akzeptiert? Das ist jetzt so, logischerweise.
Gerade eine Privatlehrerin braucht (auch) finanzielle Sicherheit. Kündige zum 01.05. und alles ist in Ordnung.
Da es eine Privatlehrerin ist, kann sie die Kündigungsfrist wählen wie sie möchte.