Anspruch auf Sonderzahlung nach eigenständiger Kündigung?!?

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TVöD - Jahressonderzahlung

Anspruch und Bemessungsgrundlage Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20, Abs. 1 TVöD). Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen. Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt.

Wenn du also vor Dezember ausscheidest, hast du keinen Anspruch. Auch nicht anteilig.

Die beste und sehr richtige Auskunft !

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Deine Bemühungen belohne ich auch gleichzeitig mit der für mich besten Antwort ;-) Man lernt eben nie aus ;-)

@Marc1606

Vielen Dank;-)

Bei freiwilligen Leistungen macht der Arbeitgeber die Regeln. Er kann Zahlungen verweigern oder sogar zurückfordern. Z.B Weihnachtsgeld wenn du vor dem 01.04 des Folgejahres kündigst.

Müssten diese Regeln nicht irgendwo zu finden sein auch wenn Sie der AG festlegt? Der April kommt bei mir nicht mehr in Frage. Aber danke für deine Antwort!

Kann er - wenn es denn eine freiwillige und jederzeit widerrufbare Sonderleistung ist.

Ist das Weihnachtsgeld aber tariflich zwingend im Arbeitsvertrag verankert, geht es nicht so ohne Weiteres. Aber das sollte dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (oder auch Betriebsrat / Gewerkschaft) ganz genau beantworten können.

Danke für deinen Hinweis, ich denke ich werde mal den Personalrat im Haus fragen da mir anderweitige Regelungen bekannt sind und ich eine derartige Unterscheidung nicht nachvollziehen kann.

Natürlich bekommst Du für das Jahr 2012 kein Weihnachtsgeld - auch nicht anteilig! Ganz im Gegenteil - wenn Du für das Jahr 2012 Weihnachtsgeld bekommen möchtest, müßtest Du sogar bis 31.03.13 beschäftigt sein! Dies ist gängige Rechtsauffassung!

Die Sonderzahlung setzt sich bei uns nicht nur aus Weihnachtsgeld zusammen, deshalb wurde der Begriff "Sonderzahlung" getroffen, wo unter anderem Leistungen des gesamten Jahres bezuschusst werden.

Ich stelle mir die Frage da einige Kollegen nach Eintritt im Oktober / November die VOLLE Sonderzahlung erhalten haben, außerdem erhält auch jeder Auszubildende der im September beginnt eine anteilige Auszahlung. Darum wunderte ich mich über diese Regelung aber Danke für deine Antwort :)

Das kann man völlig problemlos auch anders vereinbaren.

§ 20 Abs. 1 TVöD: Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

Da du vorher gekündigt hast, hast du keinen Anspruch.