Hauptmieter zieht vor Kündigungsfrist aus wielange darf Untermieter bleiben?
hey mal eine frage. Ich wohne als untermieter in einem selbst möbilierten zimmer mit einer freundin zusammen. Sie hat jetzt den vetrag gekündigt und wir haben 3 monate kündigungsfrist. Müssen am 1.2 raus sein. Sie wird aber voraussichtlich schon am 1.12. in eine andere wohnung ziehen und ist das hier raus. Muss ich dann auch am 1.12 raus sein und trotzdem miete bis 1.2 zahlen oder kann ich bis zum 1.2 alleine in der wohnung bleiben? Bitte einpaar antworte :/ Habe keine lust miete zu zahlen aber nichtmal hier sein zu dürfen..
11 Antworten
Du und deine Freundin schulden dem Hauptmieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von drei Monaten (gemeinsame Kündigung wenn ihr beide im Mietvertrag steht) die volle Bruttomiete. Bis dahin darfst du natürlich auch alleine wohnen bleiben.
Das gilt so auch, wenn die Frd. vorher auszieht. Selbstverständlich musst du dann die Miete zahlen. Im Innenverhältnis kannst du von ihr die Hälfte erstattet verlangen. Zahlst du nicht, warum auch immer, darf euer Vermieter (der Hauptmieter) auch von ihr die (volle)Miete einfordern.
Ich verstehe, dass sie gemeinsam mit dem Freund Untermieter sind. Und nicht dass sie Untermieterin des Freundes (Hauptmieter?) sei.
Ja, das ist tatsaechlich ziemlich undurchsichtig. Einerseits schreibt sie oder er "Ich wohne als untermieter", dann aber "Sie hat jetzt den vetrag gekündigt" und gleich anschliessend "wir haben 3 monate kündigungsfrist".
Es ist wirklich nicht klar, wer mit wem hier was fuer einen Vertrag hat.
so ist es. meine version habe ich dargelegt. es gab vom fs keine gegendarstellung
Der Hauptmieter bleibt Mieter bis zum 31.1., egal, ob er dort wohnt oder nicht. Wenn er nicht möchte, dass du dort wohnst, könnt ihr den Untermietvertrag jederzeit auflösen , dann musst du zwar raus, aber auch keine Miete bezahlen. Wenn du bleibst, gilt die "normale" Kündigungsfrist, und du musst die Wohnung am 31.1. räumen.
Dass der Hauptmieter dann nochmal zur Übergabe kommen muss, ist sein Problem, auch, dass ER gegenüber dem Vermieter für von dir verursachte Schäden haftet.
Vertrag übernehmen macht nur dann Sinn, wenn du länger dort bleiben willst als die Kündigungsfrist des Hauptmieters beträgt.
Lass dich nicht verrückt machen, überleg dir aber ach, was der Hauptmieter ggf. mitnimmt - manchmal ist eine Vertragsauflösung sinnvoller, wennn Küche, Kühlschrank, Waschmaschine, Telefon-/ Internetvertrag oder andere wichtige Dinge nach dem Auszug des Hauptmieters "fehlen"...
(natürlich musst du hierbei beachten, was in deinem Vertrag vereinbart war, sind diese Dinge explizit in der Miete enthalten oder durftest du sie nur "einfach so" mitbenutzen?)
Wenn der Hauptmieter was gegen unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte hat, wird es evtl. schwierig.
lässt der Vermieter die hauptmieterin frühzeitig aus dem Mietvertrag? Ansonsten muss sie ganz normal bis zum Ende zahlen, egal wann sie auszieht
ja sie muss bis zum ende zahlen aber ich auch wenn ich nichtmal hier wohnen darf?
Du darfst doch wohnen...der Ertrag geht ja bis 1.2
es spielt keine Rolle wann Sie auszieht - die Miete bleibt bis Ablauf geschuldet, Sie zahlt die Miete und du auch;
da du ein Vertragsverhältnis hast, endet für dich der Vertrag ebenfalls am 01.02.
für dich ändert sich nix
gott danke iwi ist sie fest überzeugt dass ich am 1.12 auch raus muss.
nö, SIE hat gekündigt - bis zum Ablauf bleibt das Vertragsverhältnis bestehen -
Sie hat eine andere Wohnung, dann zahlt sie schlicht doppelte Miete
Ausziehen kann der Hauptmieter jederzeit, tr otzdem muss er seiner Pflicht, die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen nachkommen. Der Auszug beendet nicht das Mietverhältnis. Und natürlich darfst du solange bleiben,musst aber auch deiner Pflicht Miete zu zahlen nachkommen.
okay weil meine hauptmieterin meint ich darf wenn sie weg ist nichtmehr hier wohnen :/
Doch du darfst dort wohnen. Denn deine Hauptmieterin muss ebenso eine Kündigungsfrist einhalten, wenn sie dir kündigen möchte und kann dich nicht einfach so an die frische Luft setzen, zumal du ein unmöbliertes Zimmer gemietet hast.
frag Sie mal wie Sie auf das schmale Brett kommt :))
Das ist ganz einfach: Es wäre dann unerlaubte Überlassung an Dritte und wenn das den Vermieter stört, gibt es Abmahnung, Fristsetzung und ggf. fristlose Kündigung.
Allerdings, wenn die HM jetzt ausziehen will und die UM muss deswegen auch raus, macht sie sich schadensersatzpflichtig.
Sie schreibt, sie sei Untermieterin. Somit gibt es wohl keinen gemeinsamen Mietvertrag.