Hauptmieter zieht vor Kündigungsfrist aus wielange darf Untermieter bleiben?

11 Antworten

Du und deine Freundin schulden dem Hauptmieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von drei Monaten (gemeinsame Kündigung wenn ihr beide im Mietvertrag steht) die volle Bruttomiete. Bis dahin darfst du natürlich auch alleine wohnen bleiben.

Das gilt so auch, wenn die Frd. vorher auszieht. Selbstverständlich musst du dann die Miete zahlen. Im Innenverhältnis kannst du von ihr die Hälfte erstattet verlangen. Zahlst du nicht, warum auch immer, darf euer Vermieter (der Hauptmieter) auch von ihr die (volle)Miete einfordern.

DerCaveman  21.11.2019, 11:36

Sie schreibt, sie sei Untermieterin. Somit gibt es wohl keinen gemeinsamen Mietvertrag.

albatros  21.11.2019, 19:29
@DerCaveman

Ich verstehe, dass sie gemeinsam mit dem Freund Untermieter sind. Und nicht dass sie Untermieterin des Freundes (Hauptmieter?) sei.

DerCaveman  22.11.2019, 01:34
@albatros

Ja, das ist tatsaechlich ziemlich undurchsichtig. Einerseits schreibt sie oder er "Ich wohne als untermieter", dann aber "Sie hat jetzt den vetrag gekündigt" und gleich anschliessend "wir haben 3 monate kündigungsfrist".

Es ist wirklich nicht klar, wer mit wem hier was fuer einen Vertrag hat.

albatros  22.11.2019, 10:53
@DerCaveman

so ist es. meine version habe ich dargelegt. es gab vom fs keine gegendarstellung

Der Hauptmieter bleibt Mieter bis zum 31.1., egal, ob er dort wohnt oder nicht. Wenn er nicht möchte, dass du dort wohnst, könnt ihr den Untermietvertrag jederzeit auflösen , dann musst du zwar raus, aber auch keine Miete bezahlen. Wenn du bleibst, gilt die "normale" Kündigungsfrist, und du musst die Wohnung am 31.1. räumen.

Dass der Hauptmieter dann nochmal zur Übergabe kommen muss, ist sein Problem, auch, dass ER gegenüber dem Vermieter für von dir verursachte Schäden haftet.

Vertrag übernehmen macht nur dann Sinn, wenn du länger dort bleiben willst als die Kündigungsfrist des Hauptmieters beträgt.

Lass dich nicht verrückt machen, überleg dir aber ach, was der Hauptmieter ggf. mitnimmt - manchmal ist eine Vertragsauflösung sinnvoller, wennn Küche, Kühlschrank, Waschmaschine, Telefon-/ Internetvertrag oder andere wichtige Dinge nach dem Auszug des Hauptmieters "fehlen"...

(natürlich musst du hierbei beachten, was in deinem Vertrag vereinbart war, sind diese Dinge explizit in der Miete enthalten oder durftest du sie nur "einfach so" mitbenutzen?)

bwhoch2  21.11.2019, 17:06

Wenn der Hauptmieter was gegen unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte hat, wird es evtl. schwierig.

lässt der Vermieter die hauptmieterin frühzeitig aus dem Mietvertrag? Ansonsten muss sie ganz normal bis zum Ende zahlen, egal wann sie auszieht

plsanswer46 
Fragesteller
 21.11.2019, 10:08

ja sie muss bis zum ende zahlen aber ich auch wenn ich nichtmal hier wohnen darf?

Lysandra13  21.11.2019, 10:09
@plsanswer46

Du darfst doch wohnen...der Ertrag geht ja bis 1.2

es spielt keine Rolle wann Sie auszieht - die Miete bleibt bis Ablauf geschuldet, Sie zahlt die Miete und du auch;

da du ein Vertragsverhältnis hast, endet für dich der Vertrag ebenfalls am 01.02.

für dich ändert sich nix

plsanswer46 
Fragesteller
 21.11.2019, 10:13

gott danke iwi ist sie fest überzeugt dass ich am 1.12 auch raus muss.

peterobm  21.11.2019, 10:14
@plsanswer46

nö, SIE hat gekündigt - bis zum Ablauf bleibt das Vertragsverhältnis bestehen -

Sie hat eine andere Wohnung, dann zahlt sie schlicht doppelte Miete

Ausziehen kann der Hauptmieter jederzeit, tr otzdem muss er seiner Pflicht, die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen nachkommen. Der Auszug beendet nicht das Mietverhältnis. Und natürlich darfst du solange bleiben,musst aber auch deiner Pflicht Miete zu zahlen nachkommen.

plsanswer46 
Fragesteller
 21.11.2019, 10:11

okay weil meine hauptmieterin meint ich darf wenn sie weg ist nichtmehr hier wohnen :/

florestino  21.11.2019, 10:16
@plsanswer46

Doch du darfst dort wohnen. Denn deine Hauptmieterin muss ebenso eine Kündigungsfrist einhalten, wenn sie dir kündigen möchte und kann dich nicht einfach so an die frische Luft setzen, zumal du ein unmöbliertes Zimmer gemietet hast.

peterobm  21.11.2019, 10:20
@plsanswer46

frag Sie mal wie Sie auf das schmale Brett kommt :))

bwhoch2  21.11.2019, 16:58
@peterobm

Das ist ganz einfach: Es wäre dann unerlaubte Überlassung an Dritte und wenn das den Vermieter stört, gibt es Abmahnung, Fristsetzung und ggf. fristlose Kündigung.

Allerdings, wenn die HM jetzt ausziehen will und die UM muss deswegen auch raus, macht sie sich schadensersatzpflichtig.