Mindestmietdauer 1 Jahr - rechtens?
Kann mir jemand helfen?
In unserem Mietvertrag steht folgendes drin:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.13 und läuft auf unbestimmte Zeit. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. (Bis dahin verständlich)! Beide Parteien können eine ordentlicheh Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 01.05.14 mit gesetzlicher Frist erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraums erfolgen.
Ich habe die Kündigung geschrieben, als bin ich von den gewöhnlichen 3 Monaten Kündigungsfrist ausgegangen. Dann wäre 31.12.13 der letze Miettag. Dann wurde ich darauf aufmerksam gemacht das o.g. im Vertrag steht.
Kann ich da irgendwie raus kommen und ist das denn wie oben geschrieben überhaupt rechtens?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen?!
10 Antworten
Das ist ein gegenseitiger Kündigungsverzicht und der ist wirksam vereinbart. Da kommst du nur raus, wenn dein Vermieter einem früheren Vertragsende zustimmt.
Ist, so wies es da steht, völlig rechtens.
An der Kündigungsfrist ändert sich ja nichts, nur am Zeitpunkt ab dem gekündigt werden kann.
Du kannst versuchen Nachmieter vorschlagen zu dürfen.
Darum hab ich das ja auch so "vorsichtig" formuliert.
Solange es für beide Parteien gilt (Mieter und Vermieter), ist das rechtens. Du kannst dem Vermieter aber anbieten, einen Nachmieter zu finden. Es geht dem Vermieter m.E. nur darum, dass er wenigstens für ein Jahr gesicherte Einnahmen für diese Wohnung hat - schließlich hat er auch Ausgaben für diese.
LG Nadue
Wenn du einen gutmütigen Vermieter hast, ja. Im Normalfall würde sich jeder an dieser Klausel festbeißen.
Nicht unbedingt. Wenn die Wohnung neu vermietet wird, darf er die Miethöhe angleichen, zumindest nach altem Recht. Wie das jetzt mit dem neuen Gesetzt wird weiß ich auch nicht genau. Vielleicht gibts da Fristen. Aber das ist ja noch nicht durch oder?
LG Nadue
Nein, das dauert noch...
Na dann ist es ja auch noch so, wie ich sage: Vom Nachmieter könnte er eine höhere Miete verlangen als vom jetzigen Mieter, vorausgesetzt, die jetzige Miete liegt noch nicht an der Obergrenze des aktuellen Mietspiegels.
LG Nadue
Warum soll das nicht rechtens sein? Nur weil es dir gerade nicht passt? Ausserdem hast du den Vertrag unterschrieben.
Das ist rechtens, und ohne Zustimmung des Vermieters kommst Du da nur mit einem sehr gewichtigen Grund raus...
Deswegen liest man Verträge, bevor man sie unterschreibt...
Genau! Freundin von mir hatte eine kleine Ein-Zimmer-Wohnung. Sie wollte auch länger dort wohnen bleiben, nur wurde sie ungeplant schwanger. Das war dann ein wichtiger Grund, weil für sie und das Baby einfach kein Platz war.
dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn auf dem Wohnungsmarkt dasselbe passiert wie auf dem Arbeitsmarkt. Junge Frauen bekommen bei solchen Regelungen dann eben keine Wohnung mehr. Und wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, dass der Vermieter die Maklerkosten übernehmen muss, wird dieser alles tun, um diese Situation zu vermeiden.
Das ist völliger Quatsch, denn in einer Zwangslage kommt jeder aus sowas raus, und nicht nur schwangere Frauen, zumindest bei einer AGB-Klausel. Ein Vermieter, der das nicht akzeptieren will, darf nicht vermieten...
Lang nicht solchen Unsinn gelesen.
...wobei man allerdings noch erwähnen muss, dass der VM nicht verpflichtet ist einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren.