HILFE! mietvertrag den man erst nach einem jahr kündigen kann, rechtens?
hallöchen... ich habe ein riesiges problem und weiß mir nicht zu helfen und wende mich daher an sie. ich und mein (ex) freund haben im letzten jahr einen mietvertrag unterschrieben,aus dem wir jetzt raus wollen.
die kündigungsklausel des vertrages leutet wie folgt:
das mietverhältnis beginnt mit dem 01.09.2012. es läuft auf unbestimmte zeitbund kann von jeder partei mit gesetzlicher frist gekündigt werden. im ersten mietjahr verzichten beide vertragspartein auf das recht der ordentlichen kündigung . die kündigung muss schriftlich bis zum 3. werktag des ersten monats der kündigungsfrist erfolgen. für die rechtzeitigkeit der kündigung kommt es nicht auf die absendung sondern auf die ankuft des kündigungsschreibens an .
nun sagt der vermieter wir könnten bis zum 1.9.2013 die wohnung nicht kündigen. ist das so richtig und diese vertragsklausel rechtens?
wäre schön hier eine antwort zu erhalten.
MFG C. Hertel
4 Antworten
im ersten mietjahr verzichten beide vertragspartein auf das recht der ordentlichen kündigung
Die Klausel ist (leider) in diesem Fall) wirksam.
Der BGH spricht von einer Kündigungsverzichtsgrenze von bis zu vier Jahren. http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=307
Sucht das Gespräch mit dem Vermieter, evtl. das ihr einen Nachmieter sucht etc.
DH... da kann man nichts mehr hinzufügen :)
Der Mietvertrag kann dennoch im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.
nun sagt der vermieter wir könnten bis zum 1.9.2013 die wohnung nicht kündigen
Der hat offensichtlich den Vertrag richtig gelesen und auch verstanden.
Ein gegenseitiger Verzicht auf ordentliche (fristgerechte) Kündigung auf bestimmte Zeit (max. 4 Jahre) ist rechtens.
Natürlich könnt Ihr den Vertrag ordentlich kündigen, aber frühestens am 1.9.13 zum 30.11.13.
Wenn Ihr früher aus dem Vertrag wollt geht das mit Wohlwollen des Vermieters.
Ja, natürlich, so jedenfalls der BGH. Auch in unseren Hütten gibt es solche Vereinbarungen, da wir ja meist die Kosten für den Makler komplett übernehmen und nicht immer nur zusetzen wollen, wenn einige schon nach drei Monaten Zoff haben und wieder ausziehen wollen. Rede somit mit den Vermietern wg. Nachmieter etc.. Wir sind da immer sehr behilflich und suchen auch mit. Viel Glück.
Praktisch bedeutet diese gezeichnete Klausel eine Kündigungs-Sperre von insgesamt 15 Monaten, weil vor Ablauf eines Jahres gar nicht, dann günstigerweise zum 1. Kalendertag Zugang beim Vermieter mit einer Frist von regelmäßig zum Ende des übernächsten Monats bei ordentlicher Kündgung.
In Deutschland besteht generell Vertragsfreiheit, zumindest konkret zu Mietverhältnissen. Also alles, woraf sich beide Vertragsparteien hier in schriftlichen Verträgen einigen, soll gelten.
Man sollte sich vorher, gerade bei unterlegten Vertragswerken (Vordrucken) genau durchlesen; denn nicht alle so übersehenen Klauseln können später noch als "verdeckte Klauseln" hingestellt unddamit für nichtig erklärt werden.