Kündigungsfrist Arbeitnehmer nach 15 Jahren im Einzelhandel?

4 Antworten

Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer ist spaetestes ab dem 7. Monat immer gleich: 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsletzten.

Arbeits- oder tarifvertraglich koennen aber auch andere Fristen wirksam vereinbart werden. Dann gelten die vereinbarten.

Du musst also in deinem Arbeits- oder - sofern dein Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt - im Tarifvertrag nachsehen.

mica1977 
Fragesteller
 30.06.2017, 12:15

Danke erstmal. Aber im Vertrag steht nur die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nicht für den Arbeitnehmer! Der AG hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. 

DerCaveman  30.06.2017, 12:26
@mica1977

Wenn im Arbeitsvertrag tatsaechlich nichts zur Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer steht (was ich nicht so recht glauben kann) UND das Arbeitsverhaeltnis auch keinem anderslautenden Tarifvertrag unterliegt, betraegt deine Kuendigungsfrist 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsletzten (BGB 622 Abs. 1).

Aber steht im Vertrag wirklich nichts zu deinen Kuendigungsfristen? Beispielsweise "Es gelten die gesetzlichen Kuendigungsfristen"? Ggf. auch mit dem Zusatz (sinngemaess) "laengere Fristen fuer den Arbeitgeber gelten auch fuer den Arbeitnehmer"?

Schau mal nach, was im Arbeitsvertrag zu den Kündigungsfristen steht. Oft findet ein Tarifvertrag Anwendung und die dort vereinbarten Kündigungsfristen gelten. Dazu muss es aber einen Verweis auf den geltenden Tarifvertrag im Arbeitsvertrag geben.

Anwendbare Tarifverträge müssen für die Arbeitnehmer einsehbar sein. Wende Dich dann an das Personalbüro oder, falls vorhanden, an den Betriebsrat.

Gelten die gesetzlichen Regelungen aus § 622 BGB beträgt Deine Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Gelten für den Arbeitnehmer die gleichen Fristen wie für den Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB muss dies im Arbeitsvertrag stehen.

Es gibt dann Sätze wie z.B.: Erhöht sich die gesetzliche Kündigungsfrist für den AG nach den gesetzlichen Bestimmungen, erhöht sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers in gleichem Umfang.´

Dann würde Deine Kündigungsfrist sechs Monate zum Monatsende betragen.

Willst Du das Arbeitsverhältnis früher beenden, bliebe nur ein Aufhebungsvertrag. Der kann zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden. Du bist aber auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Er muss dem nicht zustimmen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach der Probezeit immer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten (§ 622 Abs. 1 BGB).

Schau bitte in deinen Vertrag oder ggf. den anzuwendenden Tarifvertrag, ob dort eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Aber im Vertrag steht nur die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nicht für den Arbeitnehmer! Der AG hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. 

Dass dort gar nichts zur AN-Kündigung steht, kann ich kaum glauben. Bitte zitiere doch mal die Klausel vollständig.

schauste netz - bekommste lösung !

www.kuendigungsschutzrecht.com/kuendigungsfristen/

sechs monate !

die folgeanstellung sicher ?  sonst sperrfrist beim ALG 1


DarthMario72  30.06.2017, 13:56

schauste netz - bekommste lösung !

Schauste hier, bekommste falsche Antwort von @kuestenflieger

sechs monate !

Aber nur, wenn der AG kündigen will. Will der AN kündigen, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten (§ 622 Abs. 1 BGB).

Kuestenflieger  30.06.2017, 14:43
@DarthMario72

keiner kennt o.a. vertrag ! daher , ruhig brauner !

Vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist  ff :

geschlossene Dienstverhältnisse. Demnach kann selbst in diesem Fall
nach fünf Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt
werden.

seitens arbeitnehmer !

Mojoi  30.06.2017, 15:02
@Kuestenflieger

Jetzt konstruierst du einen Spezialfall, den die Fragestellung nicht im geringsten hergibt. Auch du kennst den Vertrag nicht.