Kündigungsschreiben unter Vorbehalt unterschrieben?
Ist es schlimm, oder nicht rechtskräftig, wenn ein Arbeitnehmer kündigt und der Arbeitgeber unterschreibt und „unter Vorbehalt“ mit auf das Kündügungsschreiben schreibt, weil er die Kündigungsfrist noch in Ruhe überprüfen will, ob das passt und deshalb dann unter Vorbehalt unterschrieben hat. Ist es dann trotzdem bestätigt und „sicher“?
6 Antworten
Das bringt gar nix
Entweder Formfehler, oder die Kündigung ist wirksam. Der Chef muss auf Fehler nicht mal aufmerksam machen.
Der Chef bestätigt höchstens den Empfang.
Eine Kündigung ist immer ein einseitiges Rechtsgeschäft, da kann der Chef an der Tatsache als solches nichts machen. Es kann natürlich sein, dass der Kündigungstermin falsch ist, dass du zu dem gewünschten Zeitpunkt noch gar nicht rausgehen kannst. Deswegen schreibt man immer zum Termin xy oder dem nächstmöglichen Termin.
Nein, das spielt keine Rolle. Der AG muss das gar nicht bestätigen. Wenn die Kündigungsfrist stimmt, dann ist die Kündigung rechtskräftig. Wenn nicht, dann nicht. Aber das müsstest Du ja auch wissen, welche Fristen Du hast.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Solange Du die Kündigungsfrist eingehalten hast, spielt es überhaupt keine Rolle, was der AG schreibt.
Wichtig ist nur, dass Du beweisen kannst, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist.
Eine Kündigung bedarf keinerlei Bestätigung, solange die Fristen richtig drinnen waren passt die auch so. Auch wenn der Arbeitgeber "nein" draufschreiben würde ;)
Wichtig wäre ein Eingangsstempel, wenn du den bekommen hast