Kündigungsfrist Arbeitnehmer bei Zusatzklausel?

4 Antworten

Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit hast Du eine Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende.

In Deinem Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass sich die Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende auch für Dich im gleichen Rahmen verlängert, wenn sich die Kündigungsfrist für den AG nach § 622 Abs. 2 BGB erhöht.

Ohne diesen Zusatz, müsste nur der AG die verlängerte Kündigungsfrist beachten. So gilt sie aber auch für Dich.

Der Gesetzgeber sagt, dass das durchaus legitim ist. Die Kündigungsfristen im § 622 BGB sind "Mindestkündigungsfristen". Längere Kündigungsfristen sind durch vertragliche/tarifliche Regelung auch für den AN vereinbar. Die Frist für den AN darf nur nicht länger als die für den AG sein (§ 622 Abs. 6 BGB).

Das ist in Deinem Vertrag zwar etwas ungewöhnlich formuliert, meiner Ansicht nach ist aber erkennbar, was dieser Passus aussagen soll

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast 4 Monate Kündigungsfrist.

Bei 10 bis 12 Jahre Betriebszugehörigkeit hast Du nun nach BGB §622 eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Wobei die Klausel so wie von dir beschrieben eventuell angreifbar zu deinen Gunsten ist.

Eindeutig wäre die Klausel: Verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist durch den AG gelten für beide Vertragspartner.

david08152 
Fragesteller
 10.07.2018, 09:32

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Was mich irritiert ist die spezielle Formulierung.

"Verlängerte Kündigungsfristen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gelten für beide Vertragspartner"

Für Arbeitnehmer gibt es keine gesetzlich verlängerte Kündigungsfristen die Anwendung finden könnten.

Familiengerd  10.07.2018, 12:25
@david08152
Für Arbeitnehmer gibt es keine gesetzlich verlängerte Kündigungsfristen die Anwendung finden könnten.

Eben!

Darum ist mit der Vertragsklausel unzweifelhaft gemeint, dass auch Du diejenigen Fristen einzuhalten hat, die Dein Arbeitgeber je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses gemäß BGB § 622 Abs. 2 bei einer Kündigung beachten muss!

Familiengerd  10.07.2018, 12:21
Wobei die Klausel so wie von dir beschrieben eventuell angreifbar zu deinen Gunsten ist.

Nein.

Im Arbeitsvertrag steht "Verlängerte Kündigungsfristen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gelten für beide Vertragspartner"!

Damit ist unzweifelhaft gemeint, dass auch der Arbeitnehmer diejenigen Fristen einzuhalten hat, die der Arbeitgeber ja nach Dauer des Arbeitsverhältnisses beachten muss!

Ich bin der Meinung, nach wie vor 4 Wochen zum Monatsende oder 15. eines Monates.

Die in § 622 BGB Absatz 2 genannten Fristen gelten für den Arbeitgeber!

Zwar darf durch Tarifvertrag, aber auch im Arbeitsvertrag davon abgewichen, also die längeren Fristen gelten auch für Arbeitnehmer, dann muss dies aber auch deutlich gekennzeichnet werden. In deinem Arbeitsvertrag steht aber drin "auf Grund gesetzlicher Bestimmungen". Die gesetzlichen Bestimmungen sehen aber 4 Wochen vor.

Der AG hätte eine Klausel wie "für den Arbeitnehmer gelten die gleichen Fristen wie in §622 BGB Absatz 2 genannt" schreiben müssen.

Familiengerd  10.07.2018, 12:19
In deinem Arbeitsvertrag steht aber drin "auf Grund gesetzlicher Bestimmungen".

Im Arbeitsvertrag steht "Verlängerte Kündigungsfristen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gelten für beide Vertragspartner"!

Damit ist unzweifelhaft gemeint, dass auch der Arbeitnehmer diejenigen Fristen einzuhalten hat, die die Arbeitgeber ja nach Dauer des Arbeitsverhältnisses beachten muss!

Der AG hätte eine Klausel wie "für den Arbeitnehmer gelten die gleichen Fristen wie in §622 BGB Absatz 2 genannt" schreiben müssen.

Genau das wird mit der Vertragsklausel gewollt und auch ausreichend klar ausgedrückt!