Änderung der Kündigungsfrist zu einem früheren Zeitpunkt

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Wenn du tatsaechlich eine Kuendigungsfrist von 1 Monat zu jedem beliebigen Kalendertag hast (also ohne Zusatz wie z.B. "zum Monatsende"), kannst du mit dieser Frist natuerlich erneut kuendigen. Dies waere bei einer einmonatigen Kuendigungsfrist zu jedem beliebigen Kalendertag heute fruehestens zum 12.4. moeglich (schriftliche Kuendigung muesste heute noch beim Arbeitgeber eingehen), morgen zum 13.4. u.s.w.

Wurde hingegen eine einmonatige Kuendigungfrist nur zu bestimmten Terminen vereinbart (beispielsweise zum Monatsende oder zum Quartalsende), dann ist dies natuerlich zu beruecksichtigen. Ist eine Kuendigung beispielsweise nur zum Monatsende moeglich, geht's jetzt nur noch zum 30. April.

Sollte dein Arbeitsverhaeltnis aber der gesetzlichen Kuendigungsfrist unterliegen (gilt immer, wenn arbeits- oder ggf. tarifvertraglich nichts anderes vereinbart oder die Anwendung der gesetzlichen Kuendigungsfristen ausdruecklich vereinbart wurde), dann hast du keine einmonatige Kuendigungsfrist sondern eine Frist von 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende. In dem Fall koenntest du jetzt zum 15.4. kuendigen. Die schriftliche Kuendigung muesste in dem Fall spaetestens am 18. Maerz beim Arbeitgeber eingehen.

Schau also erst einmal nach, was fuer eine Kuendigungsfrist du GENAU hast.

Du kannst als AN zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Wenn Du die neue Kündigung am 15. 03. dem Chef vorlegst, kannst Du regulär am 16.04. die neue Arbeit aufnehmen.

Woher kennst du die genaue Kuendigungsfrist des Fragestellers? Eine gesetzliche Kuendigungsfrist von 1 Monat zum 15. oder zum Monatsende gibt es auch nicht. Wie also kommst du auf deine Aussage?

@DerCAM

man siehe BGB...

@MrTakeo

Wo steht im BGB eine fuer den Arbeitnehmer geltende einmonatige Kuendigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende?

@DerCAM

§ 622 BGB (zumindest mit 4 Wochen statt einem Monat) - aber nur, wenn einzelvertraglich keine andere Regelung getroffen wurde.

@RobertLiebling

Ach Robert, den BGB 622 kann ich dir auswendig aufsagen. Von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende war hier bislang auch nicht die Rede. Die Frist gibt es natuerlich (Abs.1). Hier wurde aber von einer Einmonatsfrist zum 15. oder zum Monatsende geschrieben. Und diese Frist gibt es nunmal nicht.

Normalerweise heißt es doch 1 Monat zum Monatsende. Und da wäre der 30.4. der frühstmögliche Termin.

Du kannst natürlich mit deinem alten Chef reden. Vielleicht lässt der dich schon eher gehen.

das wird er leider nicht machen,ich kenn diesen knusebacken -.-