Nach Aussteuerung Krankengeld AlG1. Steuerklassenwechsel sinnvoll?
Hallo, ich werde am 06.03.2012 bei der Krankenkasse ausgesteuert und muß nun Arbeitslosengeld 1 beantragen. Eine Reha habe ich bereits gemacht und wurde dort unter 2 Stunden/Tag arbeitsunfähig entlassen. Mein Mann ist vollzeit Beschäftigter und meinen Arbeitsplatz habe ich sicher. Jetzt meine Frage: Welche Berechnungsgrundlage nimmt das Arbeitsamt? Das Krankengeld? Würde sich die Höhe des Arbeitslosengeldes ändern, wenn wir die Steuerklassen wechseln? Im Moment haben wir vier/vier. Mein Mann würde mit der 3 ja mehr verdienen.
Ich danke euch schon mal für eure Antworten. Ist wirklich dringend.
2 Antworten
Ganz einfach: Nichts tun!
Was Du zu Deinem Vorteil tun könntest (nämlich Du nach Klasse 3) hättest Du vor einem Jahr machen müssen, nachträglich erkennt das die Arbeitsagentur nicht an.
Was Du zu Deinem Nachteil tun könntest (nämlich Du nach Klasse 5) erkennt die Arbeitsagentur jederzeit an, aber das zu machen wäre Blödsinn. Eine Einkommensteuererklärung müsst Ihr ohnehin abgeben, und dann gibt es die Steuer ja wieder zurück. Dein ALG dagegen wäre dauerhaft weniger.
Vielen Dank. So was dachte ich mir schon.
Wenn ihr jetzt die Steuerklasse wechselt, ändert das am AlG 1- Anspruch gar nichts. Außerdem verdient dein Mann dann nicht mehr. Das wird mit der nächsten Einkommenssteuererklärung wieder ausgeglichen.
Wenn du nur noch weniger als 3 Stunden arbeitsfähig bist, stehst du dem Arbeitsmarkt doch gar nicht zur Verfügung. Da musst du Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Bundesagentur zahlt dann nur noch vorschussweise. Die Leistung wird mit der Rentennachzahlung verrechnet.