Aufhebungsvertrag wegen Krankheit 100% Sperre?

5 Antworten

Bei Aufhebungsvertrag bekommst du die Sperre so oder so,Vorher oder Nachher ist egal!

Ein Aufhebungsvertrag bedeutet noch lange nicht eine "automatische Sperre"!

Er bleibt dann ohne negative Konsequenzen, wenn er geschlossen wurde, um eine sonst erfolgende arbeitgeberseitige personen- oder betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden und wenn für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses diejenige Frist eingehalten wird, die der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung hätte einhalten müssen.

@Familiengerd

Der Weg ist lang über die Gerichte, bei mir 4Jahre ! Lohnt sich das ?

@schoschi06

Das ist a) eine ganz andere Frage und hängt b) davon ab, worum es konkret geht.

das hättest du nicht machen dürfen und somit hast du dir ein Eigentor geschossen.

Also wenn ich du wäre,würde ich mir einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nehmen, mich weiter krank schreiben lassen und bei der Arge wenigstens arbeitssuchend melden, damit du versichert bist.

In so einer Situation lässt man sich(wenn überhaupt!) kündigen und kündigt nie in beiderseitigem Einvernehmen.

Wer hat dich denn "gezwungen"? Bei einen Aufhebungsvertrag gibt es immer 12 Wochen Sperre. Wegen Krankheit kündigen hätte man vorher mit der AfA besprechen müssen und es genehmigen lassen

Sperre gibt es nicht bei Kündigung durch den AG
Sonst immer

"Sonst immer" ist falsch!

Bei Eigenkündigung und auch bei Aufhebungsverträgen kommt es immer auf die konkreten individuellen Umstände und Bedingungen an!

Dazu bedarf er fachlichen Beratungen

@asiawok

Was meinst Du mit "dazu", also: WOZU soll es fachlicher Beratung bedürfen?

Zu deinen genannten Bedingungen

@asiawok

Inn solchen Situationen sollte man ohnehin vorab die konkreten Umstände mit der Agentur für Arbeit abklären.

Siehst du
Das meine ich mit fachlichen Beratungen

beim Arbeitsamt kann man sich ein spezielles Formular anfordern, auf dem dein Arzt bescheinigen muss, dass das Beschäftigungsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen zu beenden ist. also es notwendig ist. mit dieser Bescheinigung bekommt man keine Sperre beim Arbeitsamt und erhält dann auch direkt ALG1, wenn man natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

du schreibst allerdings, dass du noch weiter krank sein wirst. d.h. über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. damit bestünde überhaupt kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. nach Ende der Beschäftigung würde die Krankenkasse weiterhin Krankengeld zahlen.

die Krankenkasse wird allerdings prüfen, ob nach Ende des Beschäftigungsverhältnis die Arbeitsunfähigkeit noch berechtigt ist. das wird idR dann geprüft, wenn der Job der Grund für die Arbeitsunfähigkeit war.