Vorübergehende Trennung und Einkommensteuer?
Es geht um die Einkommenssteuererklärung für 2013 und die für 2014. Meine Frau und ich hatten uns vorübergehend von November 2013 bis November 2014 getrennt. In dieser Zeit waren wir weiter Steuerklasse 3/5. Die Ehefrau hat schon vor der Trennung im Oktober 2013 ihre Arbeitsstelle in Berlin verloren und ist dann im November 2013 trennungsbedingt mit erstem (und einzigen) gemeldeten Wohnsitz nach Köln gezogen und hat sich dort eine neue Arbeitsstelle gesucht. Während des Trennungsjahres zahlte der Ehemann Unterhalt und kam es schrittweise zur Annäherung und Versöhnung. Seit Dezember 2014 wohnen beide wieder in der gemeinsamen Wohnung in Berlin, das Arbeitsverhältnis in Köln wurde beendet. Jetzt die paar Fragen zu Steuerrecht: Ich nehme an, es bringt nichts den gezahlten Unterhalt irgendwo einzutragen. Aber mir stellt sich die Frage, ob während der Trennungszeit doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden kann: Immerhin haben wir uns im Verlauf des Trennungsjahres gegenseitig besucht und in der Trennungsphase verblieben nicht nur eine Reihe persönlicher Gegenstände in der Berliner Wohnung, sie wurde nach und nach auch wieder Lebensmittelpunkt. Möglicherweise hilft mir insofern dieses Urteil v. 05. März 2009 (VI R 23/07 und VI R 58/06) ?
3 Antworten
Soweit die Trennung nicht beim Amtsgericht beantragt wurde, kann die Zusammenveranlagung weiterhin in Anspruch genommen werden.
So lange nicht irgend etwas vom Amtsgericht festgelegt ist (wurde) kann man weiterhin eine Zusammenveranlagung in Anspruch nehmen . Dies bedeutet somit auch alle damit verbundenen Kriterien. So also auch doppelte Haushaltsführung, Steuerklassenwahl und Wahl einer Zusammenveranlagung. MfG Rudi
Doppelte Haushaltsführung in der Trennungszeit? Nun bin ich leider kein Steuerfachmann, aber ich denke, wenn ihr euch getrennt habt, dann waren es auch zwei Haushalte. Es war ja nicht sicher und auch nicht abzusehen, dass ihr euch wieder versöhnt. Nun könntet ihr noch einen Steuerberater zu eurem Problem befragen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass "doppelte Haushaltsführung" in diesem Fall möglich ist. Aber ich wünsche euch Glück für eure weitere Zukunft.