ALG1 nach Aussteuerung durch Krankenkasse - Rentenantrag nach Reha?

7 Antworten

Hallo,

wenn der Krankengeldanspruch wegen der Höchstdauer von 78 Wochen (§48 SGB V) erschöpft ist, besteht ausnahmseeise trotz Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Alg bei der Arbeitsagentur. Am besten jetzt schon bei der Arbeitsagentur über die Alg-Antragstellung beraten lassen (z.B.: wurden mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt?).

Sinnvoll ist es auch, parallel einen Termin bei der Rentenberatungsstelle zu machen, um sich über die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Erwerbsminderungsrente tzu informieren.

Gruß

RHW

hallo ja so ist es auch gerade bei mir rentenantrag und bg rente abgelehnt , durch die vdk wiederspruch eingelegt , was ist wenn 12 mon alg abgelaufen ist wo bekomme ich dann geld her , oder soll ich doch einen anwalt suchen 

denn so in der luft hängen geht langsam an die nerven 

durch das crps2 haben 5 ärzte festgestellt , und gutachter die einen nur einmal gesehen haben meinen bin in der lage min,6std zu arbeiten bekomme unter den ganzen anderen tabletten auch morpfin 

gruss

Eine Rente muss beantragt werden. Automatisch geht da nichts.

Aber da du bereits in der Reha warst, gehe ich mal davon aus, dass der Rentenantrag gestellt, und dann vom Klinikarzt befürwortet wurde.

Ob du jetzt Krankengeld oder AlG 1 bekommst, ist im Prinzip egal. Beides wird mit der zu erwartenden Rentennachzahlung verrechnet. Fällt die Rente geringer aus, als das jetzt vorgestreckte Sozialgeld, brauchst du die Differenz nicht zurück zahlen.

Hallo 19oiram64,

Sie schreiben:

ALG1 nach Aussteuerung durch Krankenkasse - Rentenantrag nach Reha?<

Antwort:

Leider geht aus Ihrer Beschreibung nicht hervor, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Stichwort:

Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 Geborene.

Siehe hierzu z.B. in der aktuellen Broschüre der DRV unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Bin an Parkinson erkrankt, seit 30.01.2013 krank geschrieben. War Nov-Dez 2013 bei einer Reha wo festgestellt wurde: nicht arbeitsfähig/ kleiner 3 Stunden am Tag.<

Antwort:

Wenn in Ihrem REHA-Entlassungsbericht aus November/Dezember 2013 vermerkt ist, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche abgesunken ist, dann ist nicht nachvollziehbar, warum Sie bei Ihrer DRV nicht zeitgleich einen Antrag auf Umwidmung Ihres REHA-Antrags in einen Rentenantrag auf volle Erwerbsminderungsrente eingereicht haben! Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Rechtsbeistand und holen Sie dies im eigenen Interesse ggf. baldigst nach, damit Sie keine unnötige Zeit versäumen!

Wenn Ihre Krankengeldzahlung endet, dann haben Sie während der Dauer des Rentenantragsverfahrens noch einen Anspruch auf ALG 1, dieses ist allerdings befristet, je nach Ihrem Alter und Ihren geleisteten Beiträgen!

Ich habe auf die Rentenversicherung gewartet ob sie mir einen Rentenantrag sendet, nichts ist geschehen. wer muß das tun ?<

Antwort:

Sofort selbst bzw. Ihr Rechtbeistand bei der für Sie zuständigen DRV-Rentenanstalt nachfragen, das ist Ihr gutes Recht!

Habe gehört wenn ich Alg1 nach Krankengeld bekomme das ich dies unter gewissen Umständen zurückzahlen muß.<

Antwort:

Bevor die DRV die erste Rentenmonatsrate überhaupt ausbezahlt, verrechnen die verschiedenen Sozialversicherungsträger eventuell zu Unrecht gezahlte oder sich überschneidende Zahlungen gegeneinander ab!

Die erste Rentenzahlung fließt in der Regel ohnehin frühestens ab dem 7 Kalendermonat nach Rentenantragsbeginn, wenn Sie Glück haben in Ihrem Fall nach REHA-Antragsbeginn!

Siehe auch hierzu z.B. in der obigen Brüschüre der DRV.

wie geht es jetzt mit mir weiter, was muß ich tun, welche fristen sind zu beachten und und und.<

Antwort:

Agieren Sie auf gar keinen Fall ohne Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie z.B. VDK oder ein anderer Sozialverband mit Sozialrechtsschutz für die Mitglieder, bereits außergerichtlich, notfalls bis zum Sozialgericht!

Link:

googel>>vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Machen Sie in jedem Fall Ihre Hausaufgaben und optimieren Sie Ihre medizinische Beweisführung, sofern es da Schwachstellen geben sollte!

Link:

google>>erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Alg1 bekomme ich doch nur wenn ich vermitelbar bin oder sehe ich das falsc?<

Antwort:

Bitte keine Panik:

Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, wie lange Ihnen ggf. ALG 1 zusteht und in welcher Höhe!

Hilfe ich sehe nicht mehr durch .........<

Antwort:

Aus diesem Grund lohnt sich die preiswerte Mitgliedschaft im VDK oder in einem anderen Sozialverband mit Sozialrechtsschutz!

Ihre Aufgabe als Antragssteller besteht darin, glasklare und assagefähige Arzt- und Entlassungsberichte zu organisieren!

Die Aufgabe Ihres Rechtsbeistandes ist es, diese medizinischen Nachweise juristisch einwandfrei auf den Erfolgsweg zu bringen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo, Rente erhältst Du nur auf Antrag. Geh zu Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, lass dich beraten. Dort bekommst Du auch die Anträge. LG, Peter