ALG1 nach Aussteuerung durch Krankenkasse - Rentenantrag nach Reha?
Hallo, habe folgendes Problem. Bin an Parkinson erkrankt, seit 30.01.2013 krank geschrieben. War Nov-Dez 2013 bei einer Reha wo festgestellt wurde: nicht arbeitsfähig/ kleiner 3 Stunden am Tag. Jetzt läuft mein Krankengeld irgendwann im Mai aus und was geschieht nun. Ich habe auf die Rentenversicherung gewartet ob sie mir einen Rentenantrag sendet, nichts ist geschehen. wer muß das tun ? Habe gehört wenn ich Alg1 nach Krankengeld bekomme das ich dies unter gewissen Umständen zurückzahlen muß. wie geht es jetzt mit mir weiter, was muß ich tun, welche fristen sind zu beachten und und und. . Alg1 bekomme ich doch nur wenn ich vermitelbar bin oder sehe ich das falsc ? Hilfe ich sehe nicht mehr durch .........
5 Antworten
Eine Rente muss beantragt werden. Automatisch geht da nichts.
Aber da du bereits in der Reha warst, gehe ich mal davon aus, dass der Rentenantrag gestellt, und dann vom Klinikarzt befürwortet wurde.
Ob du jetzt Krankengeld oder AlG 1 bekommst, ist im Prinzip egal. Beides wird mit der zu erwartenden Rentennachzahlung verrechnet. Fällt die Rente geringer aus, als das jetzt vorgestreckte Sozialgeld, brauchst du die Differenz nicht zurück zahlen.
Hallo, Rente erhältst Du nur auf Antrag. Geh zu Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, lass dich beraten. Dort bekommst Du auch die Anträge. LG, Peter
hallo,
entweder fordert dich deine krankenkasse noch dazu auf oder du musst den rentenantrag anfordern. beim ausfüllen sind die versichertenälteste behilflich, die sind geschult, ehrenamtlich, wohnortnah und kostenlos. bedenke bitte, dein alogeld ist noch höher als die zu erwartende erwerbsminderungsrente, ab antrag der rentenstellung und derer gewährung der werwerbsminderungsrente wird diese mit dem alogeld verrechnet. aber grundsätzlich wird dich weiter keiner dazu auffordern, es sei denn die drv handelt noch aufgrund des rehaentlassungsberichtes und geährt die renten (ist mir 2 mal in der ehrenamtlichen zeit untergekommen). beste grüsse
dickie59
Hallo,
wenn der Krankengeldanspruch wegen der Höchstdauer von 78 Wochen (§48 SGB V) erschöpft ist, besteht ausnahmseeise trotz Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Alg bei der Arbeitsagentur. Am besten jetzt schon bei der Arbeitsagentur über die Alg-Antragstellung beraten lassen (z.B.: wurden mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt?).
Sinnvoll ist es auch, parallel einen Termin bei der Rentenberatungsstelle zu machen, um sich über die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Erwerbsminderungsrente tzu informieren.
Gruß
RHW
hallo ja so ist es auch gerade bei mir rentenantrag und bg rente abgelehnt , durch die vdk wiederspruch eingelegt , was ist wenn 12 mon alg abgelaufen ist wo bekomme ich dann geld her , oder soll ich doch einen anwalt suchen
denn so in der luft hängen geht langsam an die nerven
durch das crps2 haben 5 ärzte festgestellt , und gutachter die einen nur einmal gesehen haben meinen bin in der lage min,6std zu arbeiten bekomme unter den ganzen anderen tabletten auch morpfin
gruss
Wird ein Rentenantrag im laufe von KG oder ALG I Bewilligung gestellt, wird die Rente (abhängig vom Bewilligungszeitraum, Antragsstellung oder Beginn der Leistungseinschränkung) mit der KK und/oder der BfA verrechnet, bis zum jeweiligen Leistungsende bzw, dessen Bezuges.
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