Privatinsolvenz Betriebsrente

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

da es sich um Altersvorsorge handelt, kann es tatsächlich sein, dass Du einen Teil behalten kannst. Das musst Du aber nicht mit dem Insolvenzverwalter besprechen, weil der Insolvenzverwalter nämlich die Rechte der Gläubiger vertritt und in diesem Fall keinen Ratschlag erteilen kann.

Dein Ansprechpartner sind die Rechtspfleger beim Insolvenzgericht. Einfach auf der im Bescheid angegebenen Telefonnummer beim Gericht anrufen und Dein Aktenzeichen nennen. Der für Dich zuständige Rechtspfleger kann Dich dann beraten und bei Bedarf auch einen Bescheid vom Gericht beantragen.

Viel Glück

darf ich das Geld bhalten

Nö. Warum auch. Wäre doch Einkommen/Vermögen oberhalb der Freibeträge. Dadurch werden die Schulden früher getilgt.

Warum du diese ansonsten nicht verwertbare Form der Alterssicherung jedoch vorzeitig zu nichte machst erschließt sich mir nicht.

Die Altersversorgung ist nicht vorzeitig zunichte gemacht , ich bin 65 Jahre alt und bei einer montl. Zahlung währe das 35€ gewesen. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

Ich bin mir nicht sicher , aber da es sich um Altersvorsorge handelt kann es sein , dass Sie das Geld behalten können , zumindest einen Teil davon . Fragen Sie aber lieber den IV oder einen Anwalt.

Das sollten sie mit Ihrem Insolvenzverwalter klären! M.E. fließt dieser "Batzen" in folge der Übertragung in einer Summe in die Insolvenzmasse. Ihre Gläubiger dürfte es freuen.