Kündigung zum bestimmten Termin nach Mindestvertragslaufzeit?
Hallo Community,
ich habe eine Frage, die ich durch googlen nicht eindeutig lösen kann.
Vorliegender Fall, wie bei vielen Kunden, der Strompreis.
Wir haben einen Vertrag geschlossen mit einer Mindestvertragslaufzeit bis 31.03.2022. Kündigung muss bis 17.02.2022 erfolgen. Soweit so logisch.
Wir haben eine Preisgarantie bis zum 30.06.2022, wir wären schön doof, wenn wir nun kündigen und die 3 monate billigstrom nicht noch mitnehmen würden.
FRAGE: Wenn ich am 17.02.2022 kündige, geht dies auch zum 30.06.2022, oder wird die Kündigung zum 31.03.2022 ausschließlich wirksam?
Danke für eure hilfe.
LG
2 Antworten
Du solltest im Moment nicht kündigen. Schon mal nach Alternativen geschaut?
Wenn es nach dem Datum der Preisgarantie eine Preiserhöhung seitens des Anbieters gibt, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Achte auf deren Nachrichten und es gibt kein Problem.
Nutze dann bei der Kündigung das Wort "Sonderkündigungsrecht"!
By the way: Die Preisbindung meines Stromanbieters lief auch zum Jahresende aus, dieser Anbieter hat die Preise aber nur "normal" erhöht so das ich tatsächlich über Suchmaschinen keinen günstigeren Anbieter finden konnte und nicht gewechselt habe.
Du musst im vertrag gucken was zur kündigung nach der Mindestvertragslaufzeit passiert.
Wenn da drinne steht das sich z.b. der vertrag automatisch um ein jahr verlängert kannste erst bis zum 3. 2023 kündigen.
Es steht er läuft 12 Monate, nachdem wird er um 12 weitere verlängert.
Dann würde ich davon ausgehen das du endweder zum 3.2022 oder zum 3.2023 kündigen kannst.
Doof! Dann zahle ich ab April, wie viele das doppelte, wenn es bis dahin so bleibt... Ärgerlich, hoffe das passiert noch was auf dem Markt.
Bedeutet: Ich lasse es so laufen, kündige nicht zum Termin, der Vertrag würde sich um 1 Jahr verlängern. Wenn die dann am 01.07.22 ankommen und sagen, Hey ich will das doppelte, kann ich "Sonderkündigungsrecht" gebrauch machen?