Kündigung innerhalb der Probezeit zu späterem Zeitpunkt
Hallo, folgender Sachverhalt: Ich bin bei meinem derzeitigen Arbeitgeber noch in der Probezeit beschäftigt. Diese endet am 31.August. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Für meine direkten Kollegen wäre es zwecks Urlaubsvertretung etc. von Vorteil, wenn ich allerdings noch den kompletten September beim aktuellen Arbeitgeber bleiben würde. Für mich ok, da ich meinen neuen Job auch erst am 1. Oktober beginne und aus kollegialen Gründen auch noch die vier Wochen gerne weiterarbeite.
Die Frage ist jetzt allerdings, was ich in der Kündigung für einen Kündigungstermin angeben muss. Kündigen muss ich auf jeden Fall noch im August, da ansonsten aus 2 Wochen Kündigungsfrist -> 3 Monate werden.
Aber kann ich quasi schreiben, dass ich jetzt ZUM 30.09. kündige? Oder ist automatisch nach Aussprache der Kündigung die 2 Wochen Frist wirksam und das Arbeitsverhältnis endet damit zum 14. September?
Hoffe das ist nicht zu verwirrend, danke für jede Info.
1 Antwort
Du kannst am letzten Tag der Probezeit mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, gerne aber auch zum 30.09. kündigen. Dein ArbG kann am gleichen Tag noch mit einer Gegenkündigung zum 14.09.reagieren. Alternativ kann ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden.
Wenn du noch innerhalb der Probezeit kündigst - wozu natürlich auch der letzte Tag der Probezeit noch zählt - gibt es keine Fallstricke, die dich länger binden. Es könnte wie gesagt nur sein, dass der ArbG dich schneller raus befördert, als du eigentlich wolltest. Damit hättest du dann in den zwei Wochen bis zum nächsten ArbG aber immerhin einen Anspruch als ALG.
Vielen Dank, klingt ja so, als sei das unproblematischer als ich dachte. Gibt also keine Fallstricke, die mich dann irgendwie dadurch länger binden als Ende September?
Da ich das ja eher aus gutem Willen mache, gehe ich mal nicht davon aus, dass ich eine Gegenkündigung erhalte. :-)
Merci!