Kündigung innerhalb der Probezeit zu späterem Zeitpunkt

1 Antwort

Du kannst am letzten Tag der Probezeit mit einer Frist von mindestens zwei Wochen, gerne aber auch zum 30.09. kündigen. Dein ArbG kann am gleichen Tag noch mit einer Gegenkündigung zum 14.09.reagieren. Alternativ kann ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden.

fragichdoch 
Fragesteller
 14.08.2012, 15:01

Vielen Dank, klingt ja so, als sei das unproblematischer als ich dachte. Gibt also keine Fallstricke, die mich dann irgendwie dadurch länger binden als Ende September?

Da ich das ja eher aus gutem Willen mache, gehe ich mal nicht davon aus, dass ich eine Gegenkündigung erhalte. :-)

Merci!

ralosaviv  14.08.2012, 15:36
@fragichdoch

Wenn du noch innerhalb der Probezeit kündigst - wozu natürlich auch der letzte Tag der Probezeit noch zählt - gibt es keine Fallstricke, die dich länger binden. Es könnte wie gesagt nur sein, dass der ArbG dich schneller raus befördert, als du eigentlich wolltest. Damit hättest du dann in den zwei Wochen bis zum nächsten ArbG aber immerhin einen Anspruch als ALG.