Muss eine Kündigung unterschrieben werden (Versicherung)?

15 Antworten

Eine Berufsunfähigkeit sollte man nicht Kündigen. Eines der wichtigsten Versicherungen ist die BU. Du weist nie was auf dich zukommen kann. Ich selber und Kollegen haben die Erfahrung gemacht, dass die Kunden keine BU wollten oder eine BU gekündigt haben und dann auf einmal berufsunfähig wurden. Du sicherst dir bei einer BU eine bestimmte Summe ab das du jeden Monat ausgezaht bekommst. weshalb willst du Sie denn Kündigen ??

Versicherungen sind manchmal sehr penibel, manche wollen eine unterschrift und manche nicht. Ich bin auch gezwungen bei einer Kündigung von einem Kunden eine Unterschrift zu bekommen um es der entsprechenden Versicherung abzuschicken

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der AXA gekündigt per Email.

Warum kündigt man eine BUV?

Neue abgeschlossen mit besseren Konditionen? Nettovermögensmillionär geworden und musst nicht mehr arbeiten?

Die wollen mir weis machen das die Kündigung ohne Unterschrift nicht wirksam ist.

Jetzt müsste man wissen, wann und wie der Vertrag geschlossen wurde um zu sagen ob dieser Hinweis korrekt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kündigung per Mail möglich

Die neue Rechtslage gilt für nach dem 30. September 2016 neu abgeschlossene Verträge. In diesen darf von Verbrauchern nicht mehr eine strengere Form als die Textform (also zum Beispiel die so genannte "Schriftform") gefordert werden. Auf entsprechende Klauseln darf sich der Unternehmer nicht mehr berufen, weil sie unwirksam sind.

Arbeitverträge und Mietverträge sind aber nach wie vor nur in Schriftform mit Unterschrift wirksam zu kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gegenfrage: Wann hast du die Versicherung abgeschlossen?

Hintergrund: Da man komischerweise Verträge online abschließen konnte, aber kündigen nur auf dem Postweg, da der Gesetzgeber dieser Unsitte einen Riegel vorgeschoben und Verträge, die ab 01.10.2016 abgeschlossen wurden, können in Textform (Email, Fax...) gekündigt werden.

Auch dein Vertrag (Schriftlich weiterhin Arbeits- und Mietverträge), zu finden in §309 Abs 13 BGB