Auf welches Datum bezieht sich die Kündigungsfrist dieses Stromanbieters (extraenergie)

5 Antworten

Wenn jetzt eine Preiserhöhung kam, kann man immer noch nach Sonderkündigungsrecht kündigen. Am besten mit Einschreiben+Rückschein, denn dieser Anbieter ist für diverse Zicken bekannt.

Hallo jens0506,

wie hier bereits richtig geschrieben: Ja, zu spät. D.h., nichts mehr zu machen.

Dies hilft dir nicht weiter, ich weiß. Sorry!

Eine Anmerkung noch - für alle, die deine Frage vielleicht noch aufrufen:

Solcherlei Ärger kann ich ausschließen, wenn ich, alsbald nach Vertragsabschluss, fristgerecht, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündige. Also durchaus im ersten Monat der Belieferung!

So behalte ich das Heft in meinen Händen, erhalte frühzeitig eine Kündigungsbestätigung und bin zumindest mit "diesem" Vertrag auf der sicheren Seite. Anschließend kann ich ganz in Ruhe einen neuen Lieferanten wählen und beauftragen.

Und wenn ich's verpasse? Na und. Dann läuft halt ein, zwei Monate die Grundversorgung. Aus der komme ich kurzfristig wieder raus. Und das ist sicher günstiger, als 12 Monate ein überteuerter Tarif ohne Bonus.

Gruß

hsb

Das sieht schlecht aus. in der Tat wäre die Kündigungsfrist 31.01.15 minus 6 Wochen, was bedeutet, dass die Kündigung bis zum 19.12.2014 hätte beim Lieferanten eingehen müssen.

inkl. Kostenerhöhung verlängert

Du müßtest prüfen, ob du aufgrund der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hast. Aber auch hier sind Fristen einzuhalten!

Bei einer Kündigungsfrist von 6 Wochen hättest Du bei Vertragende zum 31.1.2015 spätestens am 19.12.2014 eingehend beim Lieferanten kündigen müssen. Insoferne stellt sich die Frage nach der überlangen Erstvertragsfrist - wie hier angegeben - gar nicht erst. Denn bei einem Vertragsende zum 6.1.15 (bei Lieferbeginn 7.1.14) hättest Du dann ja schon spätestens am 24.11.2014 kündigen müssen.

Der neue Stromanbieter kündigte zum 24.12.14

Das ist in jedem Fall zu spät gewesen.