Kündigung, Widerruf, Rückabwicklung oder anderes bei Rentenversicherung

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Ich würde auch erst einmal zur Ruhe raten. Es kommt ja jetzt nicht auf zwei Wochen an.

In 2004 waren die Richtlinien und Beratungsdokumentationen noch nich so weit wie heute. Heute hättest Du im Vorschlag schon die Summe der Abschlusskosten in EUR und Cent, damals war das eben noch nicht überall verbreitet.

Es hat sich aber im Großen und Ganzen nichts daran geändert: Die Abschlusskosten für eine Rentenversicherung werden über die ersten fünf Jahre verteilt und so geht wärend dieser Zeit nur ein bescheidener Sparbeitrag in das Vertragsguthaben.

Auf Sicht lohnt sich das dann, wenn Du noch einen langen Zeitraum danach Fondsanteile durch monatlichen Sparbeitrag kaufst und dabei ja keinen Ausgabeaufschlag mehr zahlst. Je länger die Spardauer, desto günstiger ist diese Regelung. Grundsätzlich. Der "Breakeven-Point" sollte nach etwa 12 Jahren erreicht sein. Je nach Kursentwicklung kann es natürlich auch früher oder später werden.

Ob Du tatsächlich ein für Dich ungeeignetes Produkt hast oder die Fondsauswahl einfach nicht die richtige war, muss genau geprüft werden.

Ich würde mich zunächst an die betreuende Stelle wenden. Die sollen sich mit Dir zusammensezten und Dir Rede und Antwort stehen. Entweder können Sie Dir durch switchen der Fonds und weitere Erläuterungen helfen oder Du sammelst "Munition" für weitere Schritte. Nur lass Dir bitte nicht vorschnell eine neue Anlage verkaufen, sonst zahlst Du die nächsten fünf Jahre noch einmal die Abschlusskosten.

Sollte das Produkt wirklich "Schrott" sein, dann gilt natürlich der Spruch: Lieber ein Ende mit Schrecken.. Falls dem aber nicht so ist, wäre es ein tragischer Fehler, einen Baustein für die Vorsorge nach neun Jahren kaputtzumachen. Denke daran, dass wir beim DAX durch die Griechenlandkrise erst heute wieder in etwa auf dem Stand von vor fünf Jahren sind. In der Zwischenzeit hast Du monatlich günstig Anteile am Fonds gekauft - mehr, als in einer Phase mit hohen Kursen. Wenn Deine Fonds sich in Zukunft wieder "normal" entwickeln, hast Du sogar eine höhrere Rendite als angenommen.

Eine Rückabwicklung aufgrund Beratungsfehlern halte ich für schwierig. Wenn Du das anstrebst, bekommt der Vermittler von damals heute noch richtig Probleme. Auch hier rate ich zu professioneller Hilfe.

mirko2331  26.03.2017, 03:35

Rückabwicklung funktioniert mittlerweile sehr gut. Bei http://www.rückabwicklung24.de kann man seinen Vertrag kostenfrei prüfen lassen. Neuerdings auch ohne Rechtsschutzversicherung. Sollte man einmal anfragen.

Maßgebend für deinen Vertrag sind deine Versicherungsbedingungen und ein vor allem dein Versicherungsschein. Darin müsste eine sogenannte Garantiewerttabelle enthalten sein, außer du hast eine Fondsgebundene Police, was ich nicht hoffe!?. Auch erhälst du sicherlich jährlich eine MItteilung über das vorhandene Guthaben!?

Beides nimmt die Versicherung zum Argument dafür, dass du zu mehr als als einmal über die Werte und Ihre Entwicklung aufgeklärt wurdest. Mit Zugang des Versicherungsscheins hättest du widerrufen können, wenn dir die Werte nicht gefallen haben.

Die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge kannst du nicht verlangen! Das ist normal sogar ein extra § in den Bedingungen. Du wirst dich mit einer normalen Kündigung zufrieden geben müssen.

In den ersten Jahren, und ja auch mit Beginn 2004 ist dein Vertrag noch in den ersten Jahren, ist bei Renten-und Lebensversicherungen immer ein gefühlter Verlust vorhanden. Das ist aber keine Neuigkeit ...

Je nach Konstelation oder Beitragshöhe machst du im durchschnitt frühestens ab 12. Jahr Gewinn.

Wenn du noch mehr wissen willst, sag ruhig Bescheid

Das heißt soviel das wenn ich eine Lebensversicherung habe, die in der Vergangenheit bereits gekündigt wurden ist, dass ich diese nunmehr rückabwickeln lassen kann?

franzmannes  14.09.2016, 22:46

Das habe ich auch so verstanden ! So wohl funktionieren, selbst wenn man schon das Geld ausgezahlt bekommen hat.

Hallo,

in der Regel sind in Rechtsschutzversicherungen ein Ausschluß beim Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen vorgesehen!

z.B. hier: Ausgenommen sind Kapitalanlagen... in Form von Lebens- oder Rentenversicherungen, wenn die Versicherungsleistung ausschließlich als fester Geldbetrag in einer bestimmten Währung vereinbart ist (fondsgebundene, index-, zertifikatsoder derivatsbasierte Versicherungen bleiben ausgeschlossen)!

Als Alternative kann ich hier nur den Versicherungs-Ombudsmann nennen, welcher ohne Kosten zu verursachen tätig wird als Vermittler zwischen Versicherer und Versich.nehmer!

Hierzu mal den Link für diesen Ombudsmann: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Viel Erfolg damit wünscht euch siola

Ifm001 
Fragesteller
 02.07.2013, 17:57

Ja, der Ombutsmann war schon auf meiner virtellen Liste unter Punkt 2. Aber auch für dem brauche ich ja erstmal eine Reaktion der Versicherung.

Bisher habe ich gute Erfahrung damit gemacht in solchen Kündigungen in die richige Richtung zu sticheln (also mich zu informieren was theoretisch so möglich ist und dann mit Satzkonstruktionen wie "ich kann mir nicht vorstellen, dass ..." arbeite und niemals mit Paragraphen drohe).

Nur ist die Thematik hier recht komplex und es geht um deutlich grössere Summen so dass ich für das Schreiben etwas Futter brauche ... wie geschrieben ... ich möchte da nur nichts mit dem Schreiben verbauen und nicht den Eindruck aufkommen lassen, dass ich mich abspeisen lasse.

Habe in einem anderen Faden gehört das die Canada Life auch bereits ausgezahlt hat, wenn man eine Rückabwicklung angestrebt hat. Also die haben es gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen. Hört sich klasse an. Vielleicht kann mir ja Rückabwicklung24 ebenfalls bei einer fondsbasierten Rentenversicherung von der Allianz weiterhelfen.