Kündigung einer Fondsgebundene Rentenversicherung wird nur teilweise akzeptiert?

3 Antworten

Hallo,

bitte mal genaue Bezeichnung der Fondsgebundenen Rente und AGB Ausgabe mitteilen.

Beste Grüße

Dickie59

Danke für die Nachfrage!

Die Bezeichnung der Rentenversicherung: Fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht mit Tarif: FRCMf aus 12.2004

Die AGB Ausgabe ist vom Dezember 2004. 

Es steht hier, dass es zum 08.12.2004 eine gesetzliche Widerspruchsfrist Änderung gab und die Frist auf 30 Tage verlängert wurde.

2. Es ist mir vordergründig vollkommen unklar, wie sich eine Versicherung auf die Kündigung nur "halb" einlassen kann und den Rückkaufswert verweigert!

Danke für jede Unterstützung hier! Gruss

Nun habe ich hier noch gefunden, dass die "Bedingungen für eine Skandia Fondsrente Tarif: FRC" mit 08 BE 10/04 bezeichnet wurde. Die Ausweitung auf die 30 Tage Widerruf stehen mit auf dem Anschreiben.

bin noch 2 Wochen im Urlaub in Italien, habe keinen Zugriff auf die Unterlagen

@Dickie59

Sehr schade, denn gem. deinem Profil bist du hier ja der Fachmann schlecht hin! Habe in der BE unter § 19-Kündigung+Auszahlung des Rückkaufswertes gefunden, dass eine teilweise Kündigung möglich ist -ABER- eben nur vom Versicherungsnehmer! Ich schreibe vorsorglich Frist wahrend heute den Widerspruch und hoffe auf weitere Hinweise/Klärung zu dem Thema. In Italien war ich letztmalig 2014 für 5 Tage bei Besuch in Palermo und es war wegen mangelnder Sprachkenntnisse schwierig für mich....
Wünsche einen schönen Urlaub!

@Radlerprofi

Hallo,

ich bin Wanderfreak in den Dolomiten, da spricht man deutsch und italienisch. Zurück aus dem Urlaub. Ich habe im Büro keine AGB vorliegen, ich habe diese Versicherung aus Kostengründen für den Verbraucher nie verkauft, anderweitig finde ich sie auch nicht im Netz ausser die Widerspruchsmöglichkeit mit Rückzahlung aller Beiträge.

Als Makler kannst du einfach nicht soviel Bedingungen im Kopf  haben, deshalb geht auch keine Antwort aus der Ferne.

Aber du siehst ja auch, das sich viele Kollegen sich diesen Fall deshalb nicht auf den Tisch gezogen haben. Es gibt zumindest Tarife, die im Todesfall NUR die eingezahlten Beiträge abzgl. weiterer Kosten erstatten. Das ist schon sehr krass.

Aber es haben sich wieder genug blenden lassen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verbraucher-koennen-vertraege-bei-skandia-lebensversicherung-noch-heute-widerrufen_087458.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/skandia-lebensversicherung-muss-kunden-vorteil-zugestehen_088149.html

Da du nun bereits gekündigt hast, schwierieges Unternehemn, mal einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren.

Viel Erfolg

Dickie59