Kündigung einer Fondsgebundene Rentenversicherung wird nur teilweise akzeptiert?
Hallo! Die Kündigung meiner Fondgebundene Rentenversicherung wird nur teilweise akzeptiert! Das scheint nun ein neuer Trend zu werden!
Also meine Versicherung, Skandia in Berlin, hat meine Kündigung der -Fondgebundenen Rentenversicherung aus dem Jahr 2004- zum 01.06.17 akzeptiert und mir auch einen Teil der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Ca. 18% haben sie jedoch einbehalten und den "Rest des Vertrages" auf beitragfreie Fortführung gesetzt. Sie wollen mir also ab 2037 eine monatliche Summe zahlen, die nach 25 Jahren dann auch den jetzigen einbehaltenen Wert ausgleicht-da bin ich 92 Jahre!!
Sie begründen auf der Kündigungsbestätigung: "Gemäß den Bedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung werden im Kündigungsfall maximal die eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Der darüber hinausgehende Teil wird als beitragsfreie Anwartschaft für eine Altersrente ohne Beitragsrückgewähr und Mindestlaufzeit der Rente fortgeführt."
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Die Versicherung hat zwar die Kündigung akzeptiert und ca. alle Einzahlungen wieder zurückgezahlt doch
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beruft sich auf eine -angebliche- Gesetzesvorschrift die ich nicht finden konnte und auch nicht ausgereicht wurde.
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Wandelt den Vertrag in eine beitragsfreie Anwartschaft für eine Rente um.
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Es handelt sich um eine -private- Rentenversicherung! Also keine betriebliche Altersversorgung (§ 2 BetrAVG) oder Basisrente!!
Ich werde am Wochenende einen Widerspruch schreiben und auch die jetzigen Veränderungen bzw neuen Vertrag kündigen. Daher wäre es gut, wenn hier noch Infos mit eingesetzt werden könnten!
Danke und hoffentlich ein paar nützliche Antworten!
3 Antworten
Hallo,
bitte mal genaue Bezeichnung der Fondsgebundenen Rente und AGB Ausgabe mitteilen.
Beste Grüße
Dickie59
Danke für die Nachfrage!
Die Bezeichnung der Rentenversicherung: Fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht mit Tarif: FRCMf aus 12.2004
Die AGB Ausgabe ist vom Dezember 2004.
Es steht hier, dass es zum 08.12.2004 eine gesetzliche Widerspruchsfrist Änderung gab und die Frist auf 30 Tage verlängert wurde.
2. Es ist mir vordergründig vollkommen unklar, wie sich eine Versicherung auf die Kündigung nur "halb" einlassen kann und den Rückkaufswert verweigert!
Danke für jede Unterstützung hier! Gruss
Nun habe ich hier noch gefunden, dass die "Bedingungen für eine Skandia Fondsrente Tarif: FRC" mit 08 BE 10/04 bezeichnet wurde. Die Ausweitung auf die 30 Tage Widerruf stehen mit auf dem Anschreiben.
Sehr schade, denn gem. deinem Profil bist du hier ja der Fachmann schlecht hin! Habe in der BE unter § 19-Kündigung+Auszahlung des Rückkaufswertes gefunden, dass eine teilweise Kündigung möglich ist -ABER- eben nur vom Versicherungsnehmer! Ich schreibe vorsorglich Frist wahrend heute den Widerspruch und hoffe auf weitere Hinweise/Klärung zu dem Thema. In Italien war ich letztmalig 2014 für 5 Tage bei Besuch in Palermo und es war wegen mangelnder Sprachkenntnisse schwierig für mich....
Wünsche einen schönen Urlaub!
Hallo,
ich bin Wanderfreak in den Dolomiten, da spricht man deutsch und italienisch. Zurück aus dem Urlaub. Ich habe im Büro keine AGB vorliegen, ich habe diese Versicherung aus Kostengründen für den Verbraucher nie verkauft, anderweitig finde ich sie auch nicht im Netz ausser die Widerspruchsmöglichkeit mit Rückzahlung aller Beiträge.
Als Makler kannst du einfach nicht soviel Bedingungen im Kopf haben, deshalb geht auch keine Antwort aus der Ferne.
Aber du siehst ja auch, das sich viele Kollegen sich diesen Fall deshalb nicht auf den Tisch gezogen haben. Es gibt zumindest Tarife, die im Todesfall NUR die eingezahlten Beiträge abzgl. weiterer Kosten erstatten. Das ist schon sehr krass.
Aber es haben sich wieder genug blenden lassen.
Da du nun bereits gekündigt hast, schwierieges Unternehemn, mal einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren.
Viel Erfolg
Dickie59
bin noch 2 Wochen im Urlaub in Italien, habe keinen Zugriff auf die Unterlagen