Kündigung Privatdarlehen wg. Pflegefall

6 Antworten

Das war denn ein unvernüftiger Vertrag,und das Geld ist wohl weg.Außer der Schuldner hat ein Haus oder andere Sicherheiten. einzige Möglichkeit wenn nach 5 Jahren die Rückzahlung beginnen soll,und nicht gezahlt wird.dann ist die ganze Summe zu kündigen. Denn der Schuldner wird wohl nie wieder arbeiten.das hätte mit einer Unfall / Lebensversicherung gedeckelt werden müssen.Aber eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.Du kannst jetzt den Vertrag überprüfen lassen.Viele Anwälte machen eine Erstberatung für 25 Euro.Der sollte eine kündigungmöglichkeit suchen.

Silberheim 
Fragesteller
 04.01.2012, 09:34

Der DarlehensGEBER ist der evtl. Pflegefall nicht der DarlehensNehmer

Dackelmann888  04.01.2012, 09:44
@Silberheim

Dann gild meine Antwort umgekehrt.Du kommst nicht an Dein Geld,Einzige Ausnahme ist ein Persöhnliches Gespräch mit dem Darlehensnehmer,.es ist ein Notfall eingetreten ,und Er möge Umschulden.Wenn Alle Stricke Reißen kannst Du versuchen Die Forderung zu Verkaufen.Aber da wirst Du Abschläge hinnehmen müssen.

Nun hätte B nach 3 Jahren einen schweren Unfall und würde zum Pflegefall, könnte nun Betreuer C diesen Vertrag kündigen, da das Geld für die Pflege des B notwendig wäre ?

Nein.

Ein Privatdarlehen gem. §§ 488 ff BGB mit Rückzahlungsvereinbarung ist grds. ordentlich nicht kündbar :-O Lediglich bei Zahlungsverzug wäre nach Abmahnung der Vertrag fristlos kündbar und sofort insgesamt fällig zu stellen :-(

Sollte B vor Ablauf der insgesamt 20 Jahre versterben, könnten die Erben auf der sofortigen Rückzahlung bestehen ?

Nein.

Die Erben treten mit gleicher Stellung lediglich die Rechtsnachfolge des Gläubigers an :-(

G imager761

Stell dir einmal vor, du wärest A und müsstest nun das auf 20 Jahre angesetzte Darlehen unvorbereiteterweise sofort zurückzahlen. Wahrscheinlich wärest du dazu nicht in der Lage, denn wenn du das Geld parat hättest, hättest du dir ja wohl kein Darlehen aufgenommen.

Einen Darlehensvertrag, der eine vorzeitige Kündigung bei von mir nicht beeinflussbaren Ereignissen zulässt, würde ich sicherlich nicht unterschreiben. Ganz abgesehen davon, dass ich persönlich generell keine Darlehen oder Kredite aufnehmen würde ...

Wenn ein solcher Vertrag nicht notariell beglaubigt ist, würde er erst einmal angezweifelt und als nachträglich geschlossen betrachtet. Selbst notarielle Verträge über Immobilien können 10 Jahre lang rückgängig gemacht werden, wenn sie dazu dienen, den Betroffenen "arm zu rechnen". Das wird erst einmal grundsätzlich in solchen Fällen vermutet.

Silberheim 
Fragesteller
 04.01.2012, 10:36

Verstehe ich nicht, dass es zu einem Pflegefall kommt, kann dabei doch niemand absehen ???

Nein, die Vertragslaufzeit wurde doch schriftlich bzw. notariell festgehalten oder? Dieser ist auch für die eventuellen Erben verbindlich.

Dackelmann888  04.01.2012, 09:25

Wo nichts ist,hat der Kayser sein Recht verloren.

Alexandra2704  04.01.2012, 09:40
@Dackelmann888

Du solltest Dir die Frage ein wenig genauer durchlesen, Deine Kommentare sind wirklich total daneben.