Richtig vererben im Pflegefall?
Hallo zusammen,
Die Sachlage ist folgende:
Witwe lebt in einem eigenem Haus.
Sie hat 2 Kinder die nicht mehr bei ihr wohnen.
Die Fragen sind folgende:
Wenn sie in ein Pflegeheim ziehen sollte, müsste sie dann das Haus verkaufen um die Kosten für das Pflegeheim zu bezahlen?
Kann sie das Haus vorher ihren Kindern vererben(schenken)?wenn ja was müsste sie dabei beachten?
Vielen Dank für die ernstgemeinten Antworten
grüße lnflckg
4 Antworten
ja, wenn der Pflegebedürftige nicht mehr in dem Haus wohnt, so müsste dieses vermietet oder verkauft werden, wenn die pflegekosten nicht anderweitig gedeckt werden können
Bei einer Schenkung ist zu beachten, dass das Sozialamt diese innerhalb von 10 Jahren zurückfordern kann
Man sollte sich hier anwaltlichen Est einholen, bevor man irgendwelche Aktionen startet
Nach Ablauf von 10 Jahren ist da für Vater Staat nichts mehr zu holen!
Sie kann da Haus verkaufen um aus dem Erlös die Kosten der Pfelgestelle zu zahlen.
Der Steuerzahler und die Kinder werden so von solchen Kosten weitestgehend verschont und wenn sie strirbt, erben die Kinder das was übrig bleibt.
Erfährt die Dame staatl. Unterstüzung, so wird auf dem Haus eine Sicherungshypothek z.g. des Kostenträgers eingetragen, die beim einem Eigentümerwechsel fällig wird.
Eine vozeitige Übertragung auf die Kinder schützt da innerhalb von 10 Jahren nicht gegen den staatlichen Zugriff.
Danke für die hilfreiche Antwort,das heisst wenn sie 11 Jahre nach der Übertragung in das Pflegeheim müsste ,dann könnte das Sozialamt das Haus nicht verpfänden?
So ist es! - Irgendwann muß schließlich mal Schluss sein mit einer Nachverfolgung.
Das Haus ist ihr Eigentum und ist einzubringen, wenn sie für Pflege mehr Geld braucht, als sie flüssig hat. Eine Schenkung zu Lebzeiten ist möglich. Aber Kinder müssen doch auch für die Kosten der Eltern aufkommen in einem gewissen Rahmen.
Moin, da wurde ein Gesetz geändert...ich glaube erst ab 100K Jahreseinkommen etc... Grüße
Das klingt gut!
Moin,
wichtig ist das sie Geistig noch Gesund im Kopf ist! (ansonsten ist wahrscheinlich alles Rechtlich anfechtbar!) Die Heimkosten müssen nicht die Einkommenskosten übersteigen! (Zuhause Pflegen ist meiner Meinung nach besser als Heimunterbringung!)
Vererben kann man erst wenn man tot ist!
- Sie kann das Haus verschenken (Man kann es auch 10 Jahre zurückfordern!)
- Sie kann das Haus verkaufen zu Lebzeiten und dann mit dem Geld machen was sie möchte. z.B. eine Luxusreise!
- Sie kann das Haus vermieten um Ihre Heimkosten/Verpachten zu decken!
- Sie kann es als Erblasser eine Vorrauszahlung veranlassen, wenn der Erbe auf seinen Anteil im Todesfall verzichtet. (Notar!)
(Alle Erben bilden bei einem Haus ein schwer Auflösbare Erbengemeindschaft! Wenn einer das Haus haben möchte, müsste er alle anderen auszahlen...)
Ich könnte mir auch vorstellen, ein Kind der Frau finanziert im Mietkauf die Heimkosten mit und erhält dafür das Haus ! ... Je nach Wert und Heimkosten .... Gesetzesänderung!
In dieser Konstellation ist es auf alle Fälle wichtig, das sich die Beteiligten unterhalten und vorher klar ist, wo die Reise hingehen soll. Ansonsten können sich die Besten Familien hierbei zerstreiten!
Grüße
Danke für Deine ausführliche Antwort
vermieten ist sicherlich eine Option ,aber wenn die Miete aus irgendwelchen Gründen nicht rechtzeitig oder vllt. gar nicht bezahlt wird ,dann hat man den nächsten Salat
grüße
Moin,
ich kann mir nicht vorstellen, ein haus zu besitzen und 0-Rücklagen zu haben! Grüße ...
Heimkosten fangen ab 3000€ an ,da sind die Ersparnisse schnell weg
Moin, Pflegegrad beantragen! Die bezahlen ungefähr die Hälfte je nach Pflegegrad! (Jemand der top gesund ist der braucht nicht ins Heim. Der häusliche Pflegedienst kann auch viel machen!) Meine Großmutter musste um die 1000 € dazubezahlen! Dann blieben nur noch ein paar 100€ die sie aus Ihrem Ersparten verwenden musste! Das hätte wir noch lange durchgehalten! (Die genauen Kosten kömmen aber auf das Heim, die Region und die Ansprüche/Ausstattung im Heim an!) Grüße
Danke für Deine Antwort
ist das mit den 10 Jahren sicher? danach kann das Sozialamt nichts mehr zurückfordern?