Privatdarlehen einfordern - Schuldner stellt sich tot?
Hallo,
Habe vergangenen Monat einer Freundin die sich in einer finanziellen Notlage befunden hat ein privates Darlehen gewährt um damit ihre laufenden Rechnungen bezahlen und sich teure Medikamente kaufen zu können da sie von ihrem letzte Arbeitgeber um ihre letzten Monatslöhne geprellt wurde und das Amt noch nicht gezahlt hat.
Erst waren es 20 Euro, dann 50, dann nochmal 50... Irgendwann sind wir dann bei 250€ angekommen als ich dann irgendwann gesagt habe dass ich ihr nicht mehr geben kann da ich selbst auch noch an meinen Kühlschrank und an meine Rechnungen denken muss.
Daher 250€ für mich kein Kleingeld ist habe ich auf einen Darlehensvertrag bestanden in dem die Rückzahlung über ein Jahr in Monatsraten a 20€ festgelegt ist. Am 15.10 wäre die erste Rate fällig gewesen, doch sie hat nicht bezahlt. ich habe mehrfach versucht sie zu kontaktieren doch sie hat mich in ihrem Telefon, Handy und MSN gesperrt und reagiert auch nicht auf Emails.
Bei aller Liebe und allem Verständnis für ihre Situation bin ich nun doch stinkig und möchte in jedem Fall mein Geld wiederhaben. Wie stelle ich das jetzt am besten an? Es gibt Kontoauszüge mit dem Verwendungszweck "Darlehen" sowie einen schriftlichen Vertrag der von beiden Seiten unterschrieben wurde, außerdem war meine Verlobte bei dem Gespräch anwesend als die Darlehenskonditionen ausgehandelt wurden.
Liebe Grüße. Stephan
7 Antworten
Zunächst ist anzumerken, dass sich die Schuldnerin bereits wirksam in Verzug befindet. Die Zahlung hätte bis zum 15.10.2012 eintreffen müssen. Da dies nicht der Fall ist, hat diese Vereinbarung keinen Bestand mehr und die Schuldnerin befindet sich ohne weitere Mahnungen bereits in Verzug.
In Verzug befindlich können der Schuldnerin sämtliche durch den Verzug entstandene Kosten als Verzugsschaden berechnet werden. Zudem kannst du ab dem 16.10.2012 Verzugszinsen in Höhe von 5,00% über dem Basiszinssatz berechnen.
Ich würde nun noch eine letzte außergerichte Mahnung versenden, mit Mahngebühr und klarer Zahlungsfrist (falsch: innerhalb der nächsten X Tage anzuweisen; richtig: Spätestens bis zum XXXXX auszugleichen). In dieser Mahnung stellst du die Gesamtforderung zzgl. Mahngebühr in Rechnung.
Sollte innerhalb der gesetzten Frist kein Zahlungseingang eintreffen würde ich ohne weitere Anmahnung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Die Kosten werden letztendlich der Schuldnerin berechnet.
Neben der zivilrechtlichen Geltendmachung der Forderung solltest du dir überlegen, ob du bei der örtlichen Polizeibehörde Strafanzeige im Sinne des § 263 StGB erstatten möchtest, da ggfls. der Tatbestand des Eingehungsbetruges erfüllt sein könnte.
Danke fürs Auszeichnen als beste Antwort. Melde dich mal bei mir, habe dir eine Anfrage gesendet.
Mahnung/Zahlungserinnerung beleghaft per Post versenden und eindeutiges Zahlungsziel nennen (z.B. bis zum 31.10.2012). Diese Kosten muss sie auch tragen.
Wenn am 02.11.2012 Geld nicht vorhanden, gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Musst du vorstrecken, kannst du aber auch erstattet verlangen.
Abwarten was kommt auf dem Mahnbescheid (keine Reaktion = Vollstreckungsbescheid schicken, Zahlung = alles gut, Widerspruch = dann musst du Klage einreichen)
Schick ihr über das Amtsgericht einen Zahlungsbefehl. Es gibt dafür Foprmulare (entweder im Schreibwarenhandel oder beim Amtsgericht) Den füllst Su aus. Der Zahlungsbefehl wird dann vom Amtsgericht zugestellt. Die Richtigkeit der Forderung wird nicht überprüft. Wenn sie nicht rechtzeitig Widerspruch einlegt, kommt es zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher.
Es wird schwer, da die Person das Geld nicht hat und dir aus dem Wege geht.
Geh zur Polizei und schildere dein Problem. Es wird nicht gleich eine Anzeige gemacht, der Polizist ruft bei dem Bekannten an und fragt erstmal nach. Alles weitere entscheidest du dann.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dir den Weg zur Polizei sparen und einen Anwalt konsultieren. Dieser setzt ein Schreiben auf, in der dein Bekannter aufgefordert wird bis zu einem bestimmten Tag einen Teil der Summe, bzw die erste Rate zu bezahlen, sonst ... usw.
Es gibt viele Möglichkeiten, ich empfehle dir den Weg zur Polizei. So ein Polizist am Telefon kann wahre Wunder wirken.
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen.
du kannst das Geld ersmal über ein Gericht einfordern. Das kostet noch nichts, erkundige dich mal, am besten beim Amtsgericht das für dich zuständig ist. Wenn sie dann nicht zahlt geht es vor einen Richter und sie muß dann für alle Kosten aufkommen. Wenn sie vernünftig ist, dann zahlt sie.
Mahnbescheid kostet Geld, was man vorstrecken muss, aber erstattet verlangen kann.