Pflegefall in der Familie: Muss die gesamte Familie ihre Konten offenlegen?

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Nein Enkelkinder werden nicht herangezogen. Nur der andere Teil vom Ehepartner und wenn da das nicht ausreicht, werden noch die eigenen Kinder herangezogen. Aber solltet ihr weniger als 1500 Euro verdienen, kann Euch da keiner vor den Karren fahren. Ich habe das aktuell, weil ich ständig Post vom Sozialamt wegen meiner Mutter bekomme, da ihre Rente durch Pflegestufenerhöhung im Altenheim nicht mehr ausreicht. Bin allerdings auch leider die einzige Angehörige, wo sie es versuchen, denn ihr Bruder lebt ja nicht mehr. Sonst hätte er sicher auch herangezogen werden können.

kernstel  29.02.2012, 13:38

Gute Antwort deshalb Daumen hoch

DerHans  10.01.2013, 19:42

Ein Bruder kann überhaupt nicht heran gezogen werden. Nur Verwandte ersten Grades in auf- und absteigender Linie.

Hallo. Mal eine Frage. Geht e sum ein Heimplatz oder bleibt die Person zu Hause Das ist nämlich ein Unterschied. Im Heim muss nur der Ehepartner für den Platz zahlen wenn die Rente nicht reicht. Aber eine Pflegegperson erhält A Pflegegeld und für einen Heimplatz weit über 1.000€ von der Pflegekasse. Ich habe meinen Vater lange gepflegt und ich bekam das Pflegegeld als er noch hier im Haus war und keiner fragte nach unseren Verdiensten.

Dann musste er ins Heim und wurde durch zu wenig Rente ein Sozialfall. Der Satz ist ziemlich hoch gegrenzt, sodas keiner etwas zuzahlen muss.

Nur wenn er oder sie ein eigenes bezahltes Haus und anderes Vermögen hat, wird dieses erst verbraucht bevor das Sozi ein springt.

Auch meine Geschwicter wurden nicht gefragt und Kinder erst recht nicht auch wenn diese gut verdienen. So weit ist es nun doch noch nicht.

Für meinen Vater hatte ich noch Behindertenausweis gestellt so wurde er von den GEZ Gebühren befreit und von allen Zuzahlungen wie Praxisgebühren, Medikamente und er durfte mit dem Taxi zum Arzt fahren wenn das notwendig war. Sonst kommen die HA einmal in der Woche in den Heimen. Telefon bekam er 5€ im Moant günstiger 2x 180€ Bekleidungsgeld -muss man nur alles auf bewahen -die Bons oder Rechnungen - was gekauft wurde, und es einschicken zum Sozi. Wir haben auch mal für uns Schuhe gekauft und die Rechnung auf seinen Namen austellen lassen, sodass er auf diese 180€ kam. Was über war gehörte ihn dann. Im Heim hat eine Pflegeperson dann nur 96€ Taschengeld im Monat wovon er/sie sich alles kaufen muss wie: Mal Süßigkeiten, Waschzeug, wenn man Windelhosen braucht muss man 8€ zuzahlen bei den einfachen. Friseur, Fußpflege, Telefon. Internet wenn man hat. Da bleibt nichts über. Deshalb mus man sehen dass die Peron möglichst von allen Zuzahlungen befreit wird und den Anspruch auf diese 360€ Bekleidungsgeld bekommt.

Er/sie hat auch ein Recht an Ausflügen teil zu nehmen dafür stehen im Jahr 1.200€ zur Verfügung. Braucht man das nicht verfällt das Geld allerdings.

Man besucht ja die Peron im Heim und bringt natürlich das mit was er/sie gerne mag, weil das Essen ziemlich einseitig ist und wenig Obst -immer das gleiche und keine Süßigkeiten. Die Wäsche wird dort gewaschen, was man nicht zahlen muss nur das ein nähen des Namens auf jedes Kleidungsstück. Ist aber nich viel.

Wenn soetwas passiert, und die Person kein Vermögen hat, braucht keiner was zu bezahlen, da der Partner ja selbst Miete zahlen muss und andere Ausgaben hat.

Nur im Fall eines Hauses muss dieses meist verkauft werden und der Partner muss sich eine Wohnung suchen. Deshalb ist es immer besser so eine Person zu Hause zu plegen.

Es gibt auch die Sonderpflege wo der Pflegedienst alles macht. Dann bekommen die das Pflegegeld. Verhinderungspflege nennt sich das -ist viel höher aber selbst hat man nichts davon. Aber das wäre auch egal. Wer pflegt erhält Pflegegeld was nicht als Einkommen güldet und es muss nicht versteuert werden. Und da guckt auch keiner wer was verdient das ist Quatsch. Eben nur der Ehepartner wenn der noch lebt. Tammy

Nach dem BGB sind der Ehepartner und Verwandte 1. Grades in auf- und absteigender Linie zum Unterhalt verpflichtet. Diese können zur Begleichung der restkosten heran gezogen werden.

Hierbei gelten aber relativ hohe Freibeträge. Und nur von dem Betrag der den Freibetrag übersteigt, müssen 25 % abgeführt werden.

Rechtsgeschäfte, die dazu führen, den Antragsteller "arm zu rechnen" können 10 Jahre lang rückabgewickelt werden.

Die Enkelkinder sind frei .Es sei denn das die im überprüten Zeitraum, einen höheren Betrag oder eine Schenkung erhalten haben, der die Verschleierung der wahren Vermögensverhältnisse vermuten lassen kann. Dann könne die Behörden eine weiterführende "Befragung" veranlassen.

Vorsicht geboten........Haben das selbst in der fam erlebt.Zum glück wußte mein Chef aus Dubai einen guten rat,und wir und die Fam fanden einen tollen ausweg.Lg