Erben, Betreuung, Entscheidungen - Einzelkind?
Eine Mutter hat nur eine Tochter und 2 Enkel, ansonsten keine Verwandten, der Mann/Vater ist schon vor vielen Jahren gestorben. Eigenheim und Geldvermögen sind vorhanden. Tochter hat nach dem Tod des Vaters 1/4 des Vermögens geerbt, allerdings nur auf dem Papier, da sie damals noch ein kleines Kind war, ausgezahlt wurde bisher noch nichts. 3/4 des Vermögens gehören der Mutter (Erbengemeinschaft).
Was passiert wenn die Mutter stirbt, erbt die Tochter dann automatisch? Kommt die Tochter problemlos an die Konten ran (Kontovollmacht hat sie keine)? Oder noch schlimmer, was ist, wenn die Mutter zum Pflegefall wird, wer trifft dann Entscheidungen? Wer kümmert sich ums Haus/Vermögen? Wer übernimmt die Pflege? Wer bezahlt das Altenheim?Wer entscheidet, im schlimmsten Fall ob Beatmung/Sondenernährung abgestellt wird? usw. WENN nichts schriftlich festgehalten ist. Ist ja im Grunde genommen, nur die Tochter als einzige Verwandte da? Oder wird in so einem Fall trotzdem vom Gericht ein Fremder als Betreuer bestimmt?
Die Mutter lässt nicht mit sich reden, bzgl. Testament Vorsorgevollmacht, Rechtsberatung, Patientenverfügung.....sie meint immer nur zur Tochter: "bist ja nur du da - das gehört mal alles dir...." "wenn ich tot bin, sehe ich das alles nicht mehr....", kommt mit Schwiegersohn nicht klar, hat Angst, dass im Falle eines Falles der Schwiegersohn über ihr Vermögen/Leben verfügt usw....
5 Antworten
Grundsätzlich kümmert sich die Großmutter natürlich um alles selber, wieso auch nicht, hat sie denn irgendwelche geistigen Einschränkungen?
Die allermeisten Menschen werden alt und sterben, ohne das je ein Betreuer für sie bestellt wird.
Und ja, ohne Testament gilt Pflichtteilregel beim Erben. Da sind aber die Enkel und uU andere Verwandten auch drin, also die Tochter bekommt nicht automatisch alles.
Oh, du hast völlig recht. Das hab ich durcheinander gebracht, danke!
Ohne Testament wird die Tochter zur Alleinerbin. Mit dem Tod werden alle Konten gesperrt und es werden nur noch Lastschriften erfüllt. Gegen Einreichung einer Rechnung mit Todesbezug ( zB Beerdigung) werden diese Überweisungen je nach Bank noch ausgeführt.
Das Konto wird erst mit Erbschein freigegeben, den du auf jeden Fall benötigst zur Grundbuchberichtigung des Hauses.
Sollte die Mutter pflegebedürftig werden bzw. sich nicht mehr selbst versorgen können, wird das Gericht ein Betreuer bestellen. Hier kannst du dich bereit erklären dies zu übernehmen, die letztendliche Entscheidung trifft jedoch das Gericht. Evtl wird auch ein Betreuer für das Finanzielle und einer für das Gesundheitliche bestellt.
Das Pflegeheim bezahlt die Mutter. Ist das Vermögen aufgebraucht, wird deine Unterhaltspflicht geprüft.
Wenn kein Testament existiert, bekommt die Tochter alles. Wenn ein Testament existiert bekommt die Tochter zumindest ihren Pflichtteil, was in diesem Fall die Hälfte des Erbes betrifft.
Wenn keine Regelung getroffen wurde wird die Tochter alles Erben sobald die Mutter verstirbt.
An die Konten kommt man prinzipiell dran nur braucht man dafür dann eben Unterlagen (Erbschein?) das macht es etwas umständlicher als eine Vollmacht würde ich annehmen. Dazu muss man eben alle Unterlagen zusammensuchen bzw finden. (Man muss erstmal die Konten kennen)
Als meine Oma damals ins Heim kam wurde kein Betreuer oder dergleichen bestimmt. Meine Eltern zahlten alle Kosten die im Heim entstanden und nicht druch die Pflegestufe gedeckt waren. Wohnungseinrichtung / Konten alles ging an meine Mutter und sie hatte sich drum zu kümmern.
um die bürokratie im pflege-/todesfall etwas „einfacher“ zu machen, sind vollmachten sicher sinnvoll.
für meine schon etwas ältere mutter habe ich neben der vollmacht über sämtliche bankkonten auch ein patiententestament, mit dem ich „im ernstfall“ entscheidungen treffen kann.
aber wenn die mutter das nicht will, kann man nix machen
Mit Testament gilt die Pflichtteilregelung.
Ohne Testament gilt die Gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind in erstmal Erben 1. Ordnung. Also Kinder und Ehegatten. Der Ehemann ist schon verstorben, also geht das gesamte Erbe an die Kinder. Sie ist Einzelkind, also erbt sie alles.
Nur, wenn sie und auch Ihre Kinder vor der Mutter versterben geht das Erbe auch an entferntere Verwandte. Ansonsten sind entferntere Verwandte außen vor, es sei denn sie sind Testamentarisch erwähnt.