Erben, Betreuung, Entscheidungen - Einzelkind?

5 Antworten

Grundsätzlich kümmert sich die Großmutter natürlich um alles selber, wieso auch nicht, hat sie denn irgendwelche geistigen Einschränkungen?

Die allermeisten Menschen werden alt und sterben, ohne das je ein Betreuer für sie bestellt wird.

Und ja, ohne Testament gilt Pflichtteilregel beim Erben. Da sind aber die Enkel und uU andere Verwandten auch drin, also die Tochter bekommt nicht automatisch alles.

Mit Testament gilt die Pflichtteilregelung.

Ohne Testament gilt die Gesetzliche Erbfolge. Gesetzliche Erben sind in erstmal Erben 1. Ordnung. Also Kinder und Ehegatten. Der Ehemann ist schon verstorben, also geht das gesamte Erbe an die Kinder. Sie ist Einzelkind, also erbt sie alles.

Nur, wenn sie und auch Ihre Kinder vor der Mutter versterben geht das Erbe auch an entferntere Verwandte. Ansonsten sind entferntere Verwandte außen vor, es sei denn sie sind Testamentarisch erwähnt.

@berlina76

Oh, du hast völlig recht. Das hab ich durcheinander gebracht, danke!

Ohne Testament wird die Tochter zur Alleinerbin. Mit dem Tod werden alle Konten gesperrt und es werden nur noch Lastschriften erfüllt. Gegen Einreichung einer Rechnung mit Todesbezug ( zB Beerdigung) werden diese Überweisungen je nach Bank noch ausgeführt.

Das Konto wird erst mit Erbschein freigegeben, den du auf jeden Fall benötigst zur Grundbuchberichtigung des Hauses.

Sollte die Mutter pflegebedürftig werden bzw. sich nicht mehr selbst versorgen können, wird das Gericht ein Betreuer bestellen. Hier kannst du dich bereit erklären dies zu übernehmen, die letztendliche Entscheidung trifft jedoch das Gericht. Evtl wird auch ein Betreuer für das Finanzielle und einer für das Gesundheitliche bestellt.

Das Pflegeheim bezahlt die Mutter. Ist das Vermögen aufgebraucht, wird deine Unterhaltspflicht geprüft.

Wenn kein Testament existiert, bekommt die Tochter alles. Wenn ein Testament existiert bekommt die Tochter zumindest ihren Pflichtteil, was in diesem Fall die Hälfte des Erbes betrifft.

Wenn keine Regelung getroffen wurde wird die Tochter alles Erben sobald die Mutter verstirbt.

An die Konten kommt man prinzipiell dran nur braucht man dafür dann eben Unterlagen (Erbschein?) das macht es etwas umständlicher als eine Vollmacht würde ich annehmen. Dazu muss man eben alle Unterlagen zusammensuchen bzw finden. (Man muss erstmal die Konten kennen)

Als meine Oma damals ins Heim kam wurde kein Betreuer oder dergleichen bestimmt. Meine Eltern zahlten alle Kosten die im Heim entstanden und nicht druch die Pflegestufe gedeckt waren. Wohnungseinrichtung / Konten alles ging an meine Mutter und sie hatte sich drum zu kümmern.

um die bürokratie im pflege-/todesfall etwas „einfacher“ zu machen, sind vollmachten sicher sinnvoll.

für meine schon etwas ältere mutter habe ich neben der vollmacht über sämtliche bankkonten auch ein patiententestament, mit dem ich „im ernstfall“ entscheidungen treffen kann.

aber wenn die mutter das nicht will, kann man nix machen