Kündigung nicht eingegangen - Beweispflicht?

8 Antworten

Verpflichtet nicht, ist aber die sichere Variante!

Wenn Du nichts "beweisen" kannst, bist Du auf der Verliererseite.
Ist doch eigentlich ein alter Hut, dass man solche Sachen immer als
Einschreiben schickt.

Ich bin doch nicht verpflichtet eine Kündigung per einschreiben zu schicken, oder?

Nein, das bist du nicht. Aber grds. sind Kündigungen als einseitige Willeneserklärungen empfangsbedürftig, um wirksam zu sein: § 130 (1) S. 1 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html

Kannst du den fristgerechten Zugang nicht nachweisen, gilt sie im Zweifel als nicht abgegeben: Da hat vodafone ausnahmslos recht und insofern wäre ein Einwurfeinschreiben als Zugangsnachweis deiner fristgerechten Kündigung zum 25.03. sehr sinnvoll gewesen :-O

Hilfsweise ist deine Kündigung nunmehr zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen und demnach zur Kenntnis genommen.

G imager761

Du hast zwar Recht was die Beweispflicht anbelangt wirst aber trotzdem kein Recht bekommen.Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe.Da das aber allgemein bekannt ist sollte man Kündigungsschreiben immer per Einschreiben zu senden und außerdem eine Kündigungsbestätigung anfordern.Dann hast du was in der Hand und kannst deine Rechte durchsetzen.So wie es jetzt aussieht hast du recht schlechte Karten.