Eine per "normal Post"zugestellte Kündigung,kann diese auch mal "verloren"gehen,und wenn ja wie sieht das rechtlich aus,und mit der Beweispflicht?

6 Antworten

Der Kündigende ist in der Beweispflicht, er muss belegen können, dass der Empfänger die Kündigung rechtzeitig erhalten hat. Wenn man die Kündigung per Post schickt, dann am besten per Einwurf-Einschreiben. Am besten ist es, sie persönlich zu übergeben und sich den Empfang quittieren zu lassen oder das ganze durch den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.

Ach naja was ändert sich den dadurch? Solche Spiele führen in der Regel zu nichts. Dann bekommst du eben die Kündigung andersweitig bis sie als zugestellt gilt. Das einzige wo es Sinn machen kann sowas zu versuchen ist um in den nächsten Monat zu rutschen um die Kündigungsfrist etwas zu verzögern.

Bei einem „normalen“ Versenden per Post gilt die Kündigung in dem Moment
als zugestellt, in dem der Briefträger das Schreiben in den Briefkasten
eingeworfen hat [Hessisches LArbG, 25.06.2007, 19 Sa 1381/06].  Beweise
dafür, dass der Empfänger die Kündigung auch tatsächlich erhalten hat,
gibt es dabei nicht. Der Zugang gilt auch hier von dem Moment an als
erfolgt, in dem mit einer Leerung des Briefkastens gerechnet werden
kann. Da mit Post nach 16.00 Uhr nicht gerechnet werden muss, so gilt
der Zugang erst ab dem folgenden Werktag [LArbg Köln, 17.09.2010, 4 Sa 721/10].

http://www.juraforum.de/lexikon/kuendigung-arbeitsvertrag-zugang

Yanniclas99 
Fragesteller
 09.05.2016, 13:54

Das Problem was ich habe,ich dem Hasu,wo es hingeht,kommt (bekannter Weise)auch mal Post weg. was dann?

wilees  09.05.2016, 13:58
@Yanniclas99

Was real nicht ausschließt, dass ein Brief auf dem Postweg verloren geht.

Das kann dazuführen, dass Du eine eidesstattliche Erklärung abgeben müsstest, dass Du den Brief nicht erhalten hast.

Selbst per Einschreiben  hat der Absender keinen Beweis.  Er kann nämlich  nicht beweisen,  was im Umschlag drin waren.  

Die Beweispflicht  hat immer der Absender. 

wilees  09.05.2016, 13:55

Er bringt einen Zeugen, der gesehen hat, dass das entsprechende Schreiben in den Umschlag gesteckt wurde und meinetwegen auch noch gemeinschaftlich zur Post gebracht wurde.

AntwortMarkus  09.05.2016, 13:56
@wilees

Tut er das? In diesem Fall hat er es nicht  getan.

Deshalb schickt man eine Kündigung immer als Einschreibe Brief.

So kannst du jetzt nichts beweisen.

Yanniclas99 
Fragesteller
 09.05.2016, 13:50

Das heisst aber im schlimmsten Fall,könnte ich auch sagen : "Ups,ich hab nichts bekommen? !   :-(