Kündigung nach der probezeit bei zeitarbeit

8 Antworten

Erst mal müßtest du in deinen jetzigen Arbeitsvertrag schauen, was da vereinbart ist. Ist dort nichts vereinbart gilt die gesetzliche Kündigungsfrist; also 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats.

Du wirst in deiner Kündigung ja auch ein Datum eingesetzt haben, zu dem du die Firma verlassen möchtest. WEnn deine Firma die Kündigung so akzeptiert, also sie bestätigt, dann kannst du zu dem Datum gehen. Wenn du ein zu kurzes Datum angegeben hast und sie akzeptiert es nicht, dann ist die ganze Kündigung hinfällig.

stelari  18.02.2013, 09:49

Eine Kündigung kann nur durch gerichtlichen Entscheid hinfällig werden - wird eine falsche Kündigung akzeptiert und nicht binnen 3 Wochen Klage eingereicht, dann ist sie so wirksam wie sie ausgesprochen wurde - egal wie falsch sie ist!

kati3015  18.02.2013, 12:15
@stelari

Hab ich doch geschrieben. Wenn sie nicht akzeptiert wird..

Wird sie akzeptiert mit falschen Datum, dann ist alles in Ordnung.

Nach dem Tarifvertrag gelten ab dem siebten Monat die Fristen aus § 622 BGB.

Die Kündigung muss am 14.02 der ZAF vorgelegen haben, damit du zum 15.03 beim neuen Arbeitgeber anfangen kannst - ansonsten ist die Frist dann erst zum 31.03.13. Die Kündigungsfrist beginnt ein Tag nach der Abgabe zu laufen, der tag der Abgabe gehört nicht dazu und beträgt in deinem Fall 28 Kalendertage um fristgemäß zum 15. bzw Ende eines Monats zu sein

Du musst also diese Zeit noch ganz normal arbeiten gehen bis die Kündigung greift - du kannst dir während dieser Zeit auch noch deinen Resturlaub genehmigen lassen, vorzugsweise bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

DerCAM  18.02.2013, 10:02

Die Kündigung muss am 14.02 der ZAF vorgelegen haben, damit du zum 15.03 beim neuen Arbeitgeber anfangen kannst

Gekuendigt werden kann hier nur zum 15. oder zum Monatsletzten. Zum 14. geht also nicht und er wird die neue Stelle somit fruehestens am 16.3. antreten koennen.

Vorausgesetzt natuerlich, die schriftliche Kuendigung ist rechtzeitig beim Arbeitgeber eingegangen. Letztmoeglicher Zugangstag fuer eine Kuendigung zum 15.3. waere der 15.2. gewesen.

stelari  18.02.2013, 12:14
@DerCAM

Danke für den Hinweis - ein Tippfehler... sorry!

Mikkey  18.02.2013, 10:04

damit du zum 15.03 beim neuen Arbeitgeber anfangen kannst

Am 16.03.

Schau in dienen Arbeitsvertrag. Normalerweise verwenden diese Unternehmen die gesetzliche Kündigungsfrist, d.h. 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten, ab Zugang der Kündigung.

Wenn dein Arbeitgeber also spätestens am 15.02. die Kündigung vorliegen hatte, endet der Vertrag am 15.3. (da enden genau die 4 Wochen, taggleich)

Hat er die Kündigung erst am 18.2. (heute) erhalten, endet der Vertrag erst Ende März.

Ab da kannst du dann auch beim neuen AG anfangen. Wenn du früher weg möchstest, kannst du auch mit deinem AG sprechen und einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Das wäre dann aber ein anderes Thema ;)

stelari  18.02.2013, 09:46

Wenn dein Arbeitgeber also am 15.02. die Kündigung vorliegen hatte, endet der Vertrag am 15.3.

Nein - der 15 wäre zu spät, da der Tag der Abgabe regelmäßig nicht zur vereinbarten Kündigungsfrist gehört - um fristgemäß zu kündigen hätte sie bereits am 14.02 dem Arbeitgeber vorliegen müssen.

DerCAM  18.02.2013, 10:05
@stelari

Doch, der 15.2. haette als spaetester Zugangstag ausgereicht. Erster Tag der 28 taegigen Frist waere dann der 16.2. gewesen und der 28. Tag der Frist der 15. Maerz. An diesem tag wuerde das Arbeitsverhaeltnis dann auch enden und der 16.3. waere der erste tag nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses.

Novalions Antwort war also voellig richtig.

Du hast ja keine Probezeit mehr. Dann gilt, wenn im Arbeitsvertrag nichts zur Kündigungsfrist steht und auch kein anwendbarer Tarifvertrag Anwendung findet, die gesetzliche Kündigungsfrist § 622 BGB. Du kannst dann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats kündigen. In Deinem Fall wäre es eine Kündigung zum 31.03.2013.

Wenn Du die Kündigung am 14.2.2013 geschrieben und auch dem AG gegeben hast, wäre auch eine Kündigung zum 15.3. möglich gewesen.

Wenn Du früher aus dem Vertrag heraus musst, solltest Du mit Deinem AG über einen Aufhebungsvertrag reden.

Mikkey  18.02.2013, 10:02

wäre auch eine Kündigung zum 15.3. möglich gewesen

warum "wäre"

Sie hat eine Kündigung am 14. 2. geschrieben, Wenn sie diese der Firma auf an dem Tag übergeben hat, gilt sie auf den 15. März

Hexle2  18.02.2013, 11:48
@Mikkey

Geschrieben ist nicht abgegeben. Deshalb das "wäre". Ich weiss ja nicht, ob die Kündigung beim AG ist, da jetzt im Nachhinein nach der Frist gefragt wird.

Das steht alles im Arbeitsvertrag den du mit der Zeitarbeitsfirma geschlossen hast. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.....