Zeitarbeit kündigen probezeit?

3 Antworten

Zu den Kündigungsfristen haben ja schon die anderen Nutzer etwas geschrieben.

Falls Du jetzt nicht sofort selber kündigst und bereits einen neuen Anschlussvertrag hast, musst Du Dich arbeitsuchend melden.

Drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses musst Du Dich melden, im Grunde genommen also im April schon, wenn Du bis zum Ende der Befristung arbeitest.

Ob es dann einen Anschlussvertrag bei der Zeitarbeitsfirma gibt, wird man Dir da jetzt vermutlich noch nicht sagen können. Gerade im gewerblichen Bereich planen die oft von heute auf morgen.

Der 27.07. als Enddatum hört sich für mich nach einem Projekt oder einer Urlaubsvertretung an, deren Ende bekannt ist.

Willst Du den Vertrag vor Ablauf der Befristung kündigen?

Falls ja, kannst Du das bis zum 31. März mit der für die Probezeit vereinbarten verkürzten Frist tun. Spätestens dort muss der AG die Kündigung erhalten haben.

Erhält der AG die Kündigung nach dem 31. März, ist das nicht mehr in der Probezeit und die verkürzte Kündigungsfrist gilt nicht mehr.

Ich vermute mal, es gibt diese Kündigungsvereinbarungen in der Befristung. Ansonsten sind befristete Arbeitsverträge nicht ordentlich kündbar, sie enden mit Erreichen des Beendigungsdatums automatisch.

Willst Du bis zum vereinbarten Termin (27. Juli) arbeiten, brauchst Du nichts zu tun. Der 27. Juli ist dann der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses, wenn Du nicht vorher schon eine Verlängerung/Übernahme unterschrieben hast.

Wenn Du kündigen willst, musst Du Dich an die im Vertrag vereinbarten Fristen halten. Diese sind aus deiner Frage nicht ersichtlich. Wenn im Vertrag zwei Wochen vereinbart sind, dann musst Du diese Frist waren.

Falls die Frage ist, ob Du zum 27.07.2018 kündigen musst, dann NEIN. Wenn der Vertrag befristet ist, musst Du nicht extra kündigen.